[WLANnews] news: heise: Berliner Initiative für offene WLANs

Steini freifunk at total-connection.net
Sa Okt 27 14:38:24 CEST 2012


Hallo Steffen,

aber is der Fall "Kenntnis über rechtswidriges Handeln" nicht auch schon
im Telemediendienstgesetz geregelt? Denn imho isses ja so, dass ich z.B.
als Privatperson sehr wohl nen öffentliches Forum betreiben darf, wenn
da Hetze oder Tausch von verbotenem Material stattfindet und ich davon
weiß bzw. darauf aufmerksam gemacht werden, muss ich mich umgehend um
Löschung kümmern.
Die juristische Grundlage für Freifunk wäre für mich voll okay, dann
muss das aber auch wirklich allumfassend klar und eindeutig so
drinstehn. Und die Regelung sollte dann nicht nur für Kleingewerbe
gelten sondern auch für Privatpersonen, die dazu beitragen...

Ciao

Steini

P.S. Wer den Paragraphen im Telemediendienstgesetz kennt, bitte her
damit. Ich find ne solide Quelle immer cool :-)



Am 27.10.2012 14:23, schrieb Steffen Voß:
> Moin!
>
>> ich hab die Bundesrats-Initiative so gelesen, dass sich quasi nix
>> ändert: Es bleibt immernoch das diffuse Rechtsempfinden bestehen, dass
>> der Betreiber des WLANs ggf. der Schuldige is und für die Verstösse der
>> Nutzer haftet.
> Wie gesagt: Man wird es nicht hinbekommen, dass man ein WLAN hinstellt
> und sich dann um gar nichts mehr scheren muss. Das geht in keinem
> anderen Bereich. Da werden sonst spätestens die Gerichte einen Strich
> durch machen. Was auch immer Du hast: Auto, Haus, Rasenmäher, Waffen… Du
> musst damit rechnen, dass Du für irgendwas haftest, was damit passiert.
> Das einzige, was man mit einem Gesetz machen kann, ist die jetztige
> generelle Haftung für pauschal alles, was über Deinen Netzzugang läuft
> Dir als Eigentümer zuzurechnen.
>
> Ich bin kein Jurist. Aber ich vermute, dass es so laufen wird, dass man
> Dir nachweise muss, dass Du entweder selbst etwas Illegales gemacht
> hast, oder wissentlich geduldet hast, dass jemand anderes Illegales
> getan hat. Da das im Einzelfall schwer nachzuweisen sein wird, ist man
> schon auf der sicheren Seite.
>
> Wenn in einem Kaffee ein Gast den anderen dabei beobachtet, wie der sich
> die Festplatte mit MP3s voll zieht und Dich als Wirt darauf hinweist und
> du dann nichts machst, finde ich das okay, wenn Du dann Ärger dafür
> kriegen kannst. Das ist dann auch nichts, was Freifunk gefährdet, oder
> habe ich etwas übersehen?
>




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