[WLANnews] heise: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
Steffen Voß
steffen.voss at online.de
Di Jul 17 17:15:09 CEST 2012
> ufff, die Aussage von golem wundert mich jetzt, da ich mal irgendwo
> gelesen habe, dass ein Aufbewahren der Daten gemäß
> Telemediengesetz-irgendwas ja nicht zulässig wäre, so nach dem Motto:
> naja die Vorratsdatenspeicherung is abgeschafft, also gibt's für Dich
> keine Grundlage.
Die VDS hat doch ohnehin nur für Provider mit 10.000+ Kunden gegolten
oder nicht? Für alle anderen Anbieter gilt der Datenschutz, der besagt,
dass Du nur Daten erheben darfst, die Du zur Aufrechterhaltung der
Kundenbeziehung nötig sind. Das müsste bei einem kostenlosen Hotspot so
ungefähr nichts sein.
Aber: IANAL
--
Gruß
Steffen Voß
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