[WLANnews] heise: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots

Steini freifunk at total-connection.net
Mo Jul 16 19:08:00 CEST 2012


Hallo Klaus,

ufff, die Aussage von golem wundert mich jetzt, da ich mal irgendwo
gelesen habe, dass ein Aufbewahren der Daten gemäß
Telemediengesetz-irgendwas ja nicht zulässig wäre, so nach dem Motto:
naja die Vorratsdatenspeicherung is abgeschafft, also gibt's für Dich
keine Grundlage.
Falls das jemand mal recherchieren kann, freue ich mich natürlich drüber.

Ich hab bei der Überschrift zugegebenermaßen auch gejubelt, leider etwas
verfrüht, aber ich finde da is ne Tendenz in der Rechtsprechung zu
erkennen. Ich bin bester Dinge, dass die Entscheidung des BGH in Kürze
revidiert wird.

Ciao

Steini

Am 16.07.2012 13:41, schrieb Klaus Kruse:
> Am 16.07.2012 12:48, schrieb kloschi:
>> Gibts verschriftlichte Ueberlegungen / Auseinandersetzungen ob und
>> inwieweit Freifunk Nodes (aka "Hotspots") genauso bewertet werden?
>>
> Der Aspekt der Störerhaftung wird durch dieses Urteil nicht berührt.
> Golem.de rät sogar, weiterhin zu speichern, um eventuelle
> Rechteverletzungen zu verfolgen.
>
> Grüße
> Klaus
>
>
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