[WLANnews] Was wäre wenn ... ?

michael-freifunk at fami-braun.de michael-freifunk at fami-braun.de
Di Dez 14 14:20:06 CET 2010


Am 14.12.2010 12:52, schrieb Andreas Hubel:
> Am 14.12.2010 um 11:28 schrieb Klaus Löfflad:
>>> 1. Mensch gründet einen Verein (o.ä.) und mietet darüber einen
>>> Server im Internet, den man als VPN-Endpunkt für den Traffic aus
>>> dem WLAN-Netz nutzt. Den kann man dann noch Filtern wenn es sein
>>> muss, oder man wartet halt erst mal ab, was dann so passiert ….
>> Nee, in einer Personengesellschaft oder einem Verein haftet der
>> Vorstand persönlich.
> Nach meinem Wissen haftet der Vorstand nur bis zur nächsten
> Mitgliederversammlung, auf der er dann in der Regel entlastet wird.
> Beschließt nun die MV dass sie einen Internetzugang (mit allen
> Konsequenzen) anschafft sollte aus meiner Sicht der Verein selbst
> und nicht der Vorstand haften.

die Entlastung betrifft das Innenverhältnis, d.h. der Verein verzichtet
auf Ansprüche gegen den Vorstand (unter bestimmten Voraussetzungen).
Dies wird aber nur relevant, wenn der Geschädigte sich nicht direkt
gegen den Vorstand wenden kann, was aber genau bei der
Schadensersatzhaftung für deliktische Dinge passiert. Für Strafsachen
(KiPo) ist eine Entlastung sowieso (i.A.) egal, dafür aber die
individuelle Schuld relevant.

Theoretisch sollte für den Verein die Haftungsprivilegierung für ISPs
greifen (nach meinem Verständnis), tut sie nach aktueller Rechtsprechung
aber nicht so, dass man sich als kleiner Privatmensch darauf verlassen
könnte (anwaltliche Auskunft von vor etwa einem halben Jahr). Das hat
wohl auch etwas damit zu tun, dass sonst jeder für sich die
Haftungsprivilegierung in Anspruch nehmen wollen würde (oder Nachbarn
kreuzweise), die Haftung also leerlaufen würde.

Grüße,
 Michael



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