[WLANnews] Fwd: [ak-vorrat] Keine Vorratsdatenspeicherungspflicht für unentgeltliche Dienste
mickey
mickey at netfreaks.org
Mo Nov 24 08:25:23 CET 2008
FYI
-------- Original Message --------
Subject: [ak-vorrat] Keine Vorratsdatenspeicherungspflicht für
unentgeltliche Dienste
Date: Sun, 23 Nov 2008 18:59:31 +0100
From: "pab at daten-speicherung.de" <pab at daten-speicherung.de>
To: Mailingliste des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung <ml at ak-vds.de>
Hallo,
bei Recherchen ist mir klar geworden, dass von der Pflicht zur
Vorratsdatenspeicherung solche Angebote ausgenommen sind, die im
Wesentlichen aus eigenen Mitteln des Anbieters finanziert werden und die
auch nicht der Werbung für kostenpflichtige Leistungen dienen. Bietet
beispielsweise eine Privatperson einen E-Mail-Dienst, einen öffentlichen
WLAN-Internetzugang oder einen Tor-Server unentgeltlich an, den sie im
Wesentlichen aus eigenen Mitteln und nicht aus Einnahmen der Nutzer oder
von Werbekunden finanziert, so gilt die Vorratsdatenspeicherungspflicht
nach § 113a TKG nicht. Diese Einschränkung war bisher unbekannt (auch
mir :-), aber sie ergibt sich aus dem Gesetz.
Zu den Details siehe
<http://www.daten-speicherung.de/index.php/keine-vorratsdatenspeicherung-fuer-unentgeltliche-dienste/>
Gruß,
Patrick
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