[WLANnews] Fwd: [ak-vorrat] Keine Vorratsdatenspeicherungspflicht für unentgeltliche Dienste

mickey mickey at netfreaks.org
Mo Nov 24 08:25:23 CET 2008


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-------- Original Message --------
Subject: [ak-vorrat] Keine Vorratsdatenspeicherungspflicht für
unentgeltliche Dienste
Date: Sun, 23 Nov 2008 18:59:31 +0100
From: "pab at daten-speicherung.de" <pab at daten-speicherung.de>
To: Mailingliste des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung <ml at ak-vds.de>

Hallo,

bei Recherchen ist mir klar geworden, dass von der Pflicht zur 
Vorratsdatenspeicherung solche Angebote ausgenommen sind, die im 
Wesentlichen aus eigenen Mitteln des Anbieters finanziert werden und die 
auch nicht der Werbung für kostenpflichtige Leistungen dienen. Bietet 
beispielsweise eine Privatperson einen E-Mail-Dienst, einen öffentlichen 
WLAN-Internetzugang oder einen Tor-Server unentgeltlich an, den sie im 
Wesentlichen aus eigenen Mitteln und nicht aus Einnahmen der Nutzer oder 
von Werbekunden finanziert, so gilt die Vorratsdatenspeicherungspflicht 
nach § 113a TKG nicht. Diese Einschränkung war bisher unbekannt (auch 
mir :-), aber sie ergibt sich aus dem Gesetz.

Zu den Details siehe 
<http://www.daten-speicherung.de/index.php/keine-vorratsdatenspeicherung-fuer-unentgeltliche-dienste/>

Gruß,
Patrick





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