[WLANnews] Haftung für offenes Netz

h3 herder3 at freenet.de
Fr Okt 20 09:02:00 CEST 2006


h at 43chrome.com schrieb:
> Bevor dieses "WLAN-Urteil" noch für weitere Irritationen sorgt:
> Nein, es hat nichts mit freien Netzen und wenig mit offenem WLAN zu tun.

Da bin ich mir leider so sicher nicht.

> Hier hat sich IMHO (wie Adrian schon schrieb) jemand "rausgeredet" mit
> einer eidesstadtlichen Versicherung, dass er mit diesen Rechtsbrüchen,
> die über seinen ungeschützten Accesspoint erfolgten, nichts zu tun
> hat. Und nach ihm die Sinnflut.

1. Du vertraust noch in eine besonnene, umsichtige Rechtssprechung. Das ist
sehr schön, hat jedoch mit der Realität wenig zu tun. Die Richter am
Landgericht wirken völlig überfordert. Mit Abmahnungen beschäftigen die sich
nicht groß. Abmahnungen werden in der Regel einfach durchgewunken. Fertig
ist die Einstweilige Verfügung.

2. Man könnte sagen: Wer eine berechtigte Einstweilige Verfügung nicht
unterschreibt, ist derzeit selbst schuld. Kein Richter wird ihm zur Hilfe
eilen. Richter können das gar nicht, denn die Rechtslage ist derzeit leider
relativ klar, im konkreten Fall: Es wurde festgestellt, dass über einen
Internetanschluss Urheberrechte verletzt wurden. Der Inhaber der
Urheberrechte forderte eine rechtsverbindliche Garantie, dass dies künftig
unterlassen wird. Er hat das Recht, dies zu fordern. Die Anschlussinhaberin
weigerte sich, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Das Landgericht machte
ihr klar: Das müssen Sie aber. Und die Kosten haben Sie auch zu tragen. So
einfach. Mit Nachbarschaftsnetz, TKKG und Datenschutz hat dies rein gar
nichts zu tun.

3. Das Landgericht Hamburg ist längst einschlägig bekannt für solche
"Skandalurteile". Mitnichten also ein Einzelfall.

--> Hier muss "der Gesetzgeber" dringend eine neue Rechtslage schaffen.
Diese muss auch für "Normalbürger" nachvollziehbar bleiben, was in
Urheberrechtsfragen mitnichten der Fall ist. Zudem müssen Einstweilige
Verfügungen dringend von den immensen Kosten entkoppelt werden, die sich aus
utopischen Streitwerten im fünfstelligen Bereich ergeben.

Zu denken, das Landgericht hätte hier besonnen geurteilt und die
Antragsgegnerin (es geht hier nicht um eine Anklage, nur um einen Antrag auf
Einstweilige Verfügung) habe sich nur dumm gestellt, halte ich für
verhängnisvoll.

herzlich
Hendrik

PS. Könntest Du Dir vorstellen, dass in Deutschland ein Antifaschist, der
ein durchgestrichenes Hakenkreuz auf der Jacke trägt, wegen tragen
verfassungsfeindlicher Symbole verurteilt wird?




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