[WLANnews] Haftung für offenes Netz

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Fr Okt 20 01:44:19 CEST 2006


Quoting mickey <mickey at netfreaks.org>:

[..]
> weiss jemand, ob die arme frau das nun auf sich beruhen lässt, oder ob
> sie in die nächste instanz geht? falls ja, sollte man wirklich so etwas
> wie eine spendenaktion starten, um sie dabei zu unterstützen.

Welche "arme Frau"? Die "AntragsstellerIN"? (rechtsfähige Gesellschaft)

Bevor dieses "WLAN-Urteil" noch für weitere Irritationen sorgt:
Nein, es hat nichts mit freien Netzen und wenig mit offenem WLAN zu tun.

Hier hat sich IMHO (wie Adrian schon schrieb) jemand "rausgeredet" mit  
einer eidesstadtlichen Versicherung, dass er mit diesen Rechtsbrüchen,  
die über seinen ungeschützten Accesspoint erfolgten, nichts zu tun  
hat. Und nach ihm die Sinnflut.

Es wurde nicht dargelegt, dass es sich lediglich um ein Gateway in  
einem Nachbarschaftsnetz handelte, wo gemäss TKKG nix geloggt wird. Es  
wurde nicht mitgeteilt, dass Schutzmassnahmen wie WEP, WPA, Radius der  
gewünschten Nutzung entgegenwirken, wie es z.B. in fürchterlich vielen  
Cafés, Flughäfen, etc. weltweit eine massive Verbreitung gefunden hat.

Es handelte sich auch um kein freies Netz, keine Community, es bestand  
keinerlei Absicht. Es war nur ein ungeschützter Accesspoint (über den  
der Sohn, der als Zeuge geladen war, MP3s gesaugt hat ^U).
Dem Vorwurf Urheberrechtsverletzngen begangen zu haben begegnete man  
mit einem Schulterzucken mit Verweis auf den unverschlüsselten  
WLAN-Zugang. That's it. Kann man nix dran machen. Kann halt jeder  
drauf zugreifen aber wir waren es nicht. Wollen wir auch nix dran  
ändern. Ist uns nicht so wichtig.

Dass der Richter dann auf Störerhaftung urteilt, kann ich ihm nicht  
verdenken. Irgendeine Lösung muss halt her.

Mit freien Netzen hat das IMHO nix zu tun. Sichern wir halt 600 Nodes  
in Berlin mit WEP ab. Hat ja das Gericht gesagt. Ah, verdammt,  
irgendwie muss das geheime Passwort dann doch jemand mitbekommen  
haben, der nicht zu uns gehört. Steht ja auch schon im Flyer, sonst  
könnten die nicht mitmachen.

Dieses "WLAN-Urteil" macht natürlich schlechte Presse und ist der  
Sache nicht förderlich. Besser wäre mehr "Rechtssicherheit", also ein  
spektakuläres Urteil.
So ein Urteil mag man herbeiführen können, aber innerhalb von  
Freifunk-Commumnities ist die rechtliche Situation auch heute schon  
hinreichend geklärt. Teledienst-Kommunikationsgesetz, Strafgesetzbuch,  
etc.

Störerhaftung generell auf Netzwerke anzuwenden könnte sehr  
interessant für DE-CIX werden, über die mich ein Haufen Spam erreicht,  
unverschlüsselt. Ohne Massnahmen zu ergreifen, reichen die schädliche  
IP-Pakete an meinen Mailclient weiter. Ist denen wohl egal. Dann  
können die morgen erstmal eine EV unterschreiben, dass die es nicht  
waren. Die Pakete werden schliesslich über Leitungen verteilt, die  
unter deutschem Recht stehen.

Inwiefern man bzgl. dem "WLAN-Urteil" aktiv werden sollte, oder auch  
nicht, kann man dann mal sehen wenn halb Freifunkland braungebrannt  
und entspannt wieder aus dem Himalaya zurück ist. (Ich werde derweil  
blass WLAN-Urteile ignorieren)

Gruss
--hl




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