[WLANnews] Haftung für offenes Netz
h at 43chrome.com
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Fr Okt 20 01:44:19 CEST 2006
Quoting mickey <mickey at netfreaks.org>:
[..]
> weiss jemand, ob die arme frau das nun auf sich beruhen lässt, oder ob
> sie in die nächste instanz geht? falls ja, sollte man wirklich so etwas
> wie eine spendenaktion starten, um sie dabei zu unterstützen.
Welche "arme Frau"? Die "AntragsstellerIN"? (rechtsfähige Gesellschaft)
Bevor dieses "WLAN-Urteil" noch für weitere Irritationen sorgt:
Nein, es hat nichts mit freien Netzen und wenig mit offenem WLAN zu tun.
Hier hat sich IMHO (wie Adrian schon schrieb) jemand "rausgeredet" mit
einer eidesstadtlichen Versicherung, dass er mit diesen Rechtsbrüchen,
die über seinen ungeschützten Accesspoint erfolgten, nichts zu tun
hat. Und nach ihm die Sinnflut.
Es wurde nicht dargelegt, dass es sich lediglich um ein Gateway in
einem Nachbarschaftsnetz handelte, wo gemäss TKKG nix geloggt wird. Es
wurde nicht mitgeteilt, dass Schutzmassnahmen wie WEP, WPA, Radius der
gewünschten Nutzung entgegenwirken, wie es z.B. in fürchterlich vielen
Cafés, Flughäfen, etc. weltweit eine massive Verbreitung gefunden hat.
Es handelte sich auch um kein freies Netz, keine Community, es bestand
keinerlei Absicht. Es war nur ein ungeschützter Accesspoint (über den
der Sohn, der als Zeuge geladen war, MP3s gesaugt hat ^U).
Dem Vorwurf Urheberrechtsverletzngen begangen zu haben begegnete man
mit einem Schulterzucken mit Verweis auf den unverschlüsselten
WLAN-Zugang. That's it. Kann man nix dran machen. Kann halt jeder
drauf zugreifen aber wir waren es nicht. Wollen wir auch nix dran
ändern. Ist uns nicht so wichtig.
Dass der Richter dann auf Störerhaftung urteilt, kann ich ihm nicht
verdenken. Irgendeine Lösung muss halt her.
Mit freien Netzen hat das IMHO nix zu tun. Sichern wir halt 600 Nodes
in Berlin mit WEP ab. Hat ja das Gericht gesagt. Ah, verdammt,
irgendwie muss das geheime Passwort dann doch jemand mitbekommen
haben, der nicht zu uns gehört. Steht ja auch schon im Flyer, sonst
könnten die nicht mitmachen.
Dieses "WLAN-Urteil" macht natürlich schlechte Presse und ist der
Sache nicht förderlich. Besser wäre mehr "Rechtssicherheit", also ein
spektakuläres Urteil.
So ein Urteil mag man herbeiführen können, aber innerhalb von
Freifunk-Commumnities ist die rechtliche Situation auch heute schon
hinreichend geklärt. Teledienst-Kommunikationsgesetz, Strafgesetzbuch,
etc.
Störerhaftung generell auf Netzwerke anzuwenden könnte sehr
interessant für DE-CIX werden, über die mich ein Haufen Spam erreicht,
unverschlüsselt. Ohne Massnahmen zu ergreifen, reichen die schädliche
IP-Pakete an meinen Mailclient weiter. Ist denen wohl egal. Dann
können die morgen erstmal eine EV unterschreiben, dass die es nicht
waren. Die Pakete werden schliesslich über Leitungen verteilt, die
unter deutschem Recht stehen.
Inwiefern man bzgl. dem "WLAN-Urteil" aktiv werden sollte, oder auch
nicht, kann man dann mal sehen wenn halb Freifunkland braungebrannt
und entspannt wieder aus dem Himalaya zurück ist. (Ich werde derweil
blass WLAN-Urteile ignorieren)
Gruss
--hl
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