Re: Urteil vom LG Köln wegen Filesharing - Gesetzeslage 2015

Miki salzmagazin at michelaweb.eu
Mi Nov 3 21:48:08 CET 2021


Hallo,

zu dem konkreten Urteil: Da der Fall ziemlich alt ist, wird er auch nach
der damaligen Rechtslage entschieden. Gesetze gelten normalerweise nicht
rückwirkend.

Allgemein sehe ich aber einen zentralen politischen Konflikt. Die eine
Seite aus der Ecke Innenminister und Überwachungsfans will den gläsernen
Bürger, dieser Fraktion ist anonyme Internetnutzung ein Dorn im Auge.
Die andere Seite sieht in anonymer Internetnutzung einen Eckpfeiler der
Demokratie, so dass sogar der Betrieb von TOR Exitknoten oder seit
neuestem Freifunk als gemeinnützig anerkannt wird.

Je nachdem, in welche Richtung das Pendel schwingt, sieht es besser oder
schlechter aus für Vereine, die unter ihrem Namen Internet-Exit anbieten
wollen. Und wenn das Pendel sehr weit Richtung Überwachungsstaat
schwingt, dann ist auch Freifunk an sich in Gefahr - in China wäre das
verboten. Aber da bekommen die Leute auch schon Probleme, wenn sie zu
lange ihr Smartphone ausschalten, sie könnten ja was verbergen wollen...

Eure
Miki



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