Re: Urteil vom LG Köln wegen Filesharing - Gesetzeslage 2015

Christian Dresel freifunk at dresel.systems
Mi Nov 3 19:47:41 CET 2021


Hi

Am 03.11.21 um 19:14 schrieb Jürgen (WBR-Tec):
> Ja, die arme Frau ist als Täterin verurteilt worden, nicht wegen der Anschlußhaftung. Völlig unsinnig in meinen Augen und seeeehr konstruiert. Wundert mich, dass die Verteidigung das nicht abbügeln konnte.

Ich wiederhole hier gerne nochmal meine Auto Geschichte. Wenn ich mein 
Auto unabgeschlossen mit Zündschlüssel im Schloss auf der Strasse stehen 
lasse und ein Schild dran pappe: "Darf jeder anonym verwenden" dann 
nimmt es einer, fährt 3 andere Autos damit kaputt und haut ab. Wer wird 
die Schuld bekommen wenn ich als Halter keinen Täter benennen kann?

Ich finde das ganze nach wie vor ziemlich zwiespältig, wenn ich einen 
Internetanschluss bei einen Provider auf meinen Namen miete, bin ich 
auch in irgendeiner Art verantwortlich das er nicht missbraucht wird. Es 
handelt sich mMn bei Internetanschlüssen nicht um "Allgemeingut das ich 
bezahle und jeder einfach anonym nutze kann und darf" (das meiste sind 
private Endkundenanschlüsse... guckt in die AGB eures Providers was ihr 
wirklich damit machen dürft) sondern es ist eben etwas, was ich auf 
meinen Namen miete und dann auch verantwortlich dafür bin wem ich es 
nutzen lasse und wem nicht und wenn ich es offen für jeden zur Verfügung 
stelle... nunja...

Gruß

Christian

>
> Jürgen
>
>
> Am 3. November 2021 18:23:47 MEZ schrieb Markus Trenkle <mail at markustrenkle.de>:
>>
>>> Am 03.11.2021 um 10:49 schrieb Juergen (WBR-Tec) <wbr-tec at ich-will-net.de>:
>>>
>>> bei Heise bin ich gerade drüber gestolpert, dass das ein uralter Fall
>>> nach alter Gesetzeslage von 2015 ist. Die Änderung zur Störerhaftung ist
>>> von 2017.  DAS schreibt natürlich keiner im Artikel, da wäre die
>>> Aufregung nämlich gar nicht mehr soooo groß.... mann mann mann.
>> In dem zweiten verlinkten Artikel (golem?) steht das so drin. Der fall ist alt, aber hier erging wohl jetzt das Urteil. Das in diesem Fall interessante Detail ist die Urteilsbegründung. So wie ich es verstehe, konstruiert das Gericht Kriterien, die über die störerhaftung hinausgehen und auch nach der Novelle relevant sein können. Auch ggf. für unser Konstrukt mit f3n.
>>
>> Sorry für die nötige Freigabe, bin unterwegs und hab meinen fff account nicht dabei.
> Jürgen Korus
> WBR-Tec
> Wülfersreuth - Bischofsgrün


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