Re: Frequenznutzung 5 GHz Freifunk Fürth

Christian Dresel fff at chrisi01.de
Do Jul 19 07:44:53 CEST 2018


Hallo Michael

On 19.07.2018 07:14, Michael Kreis wrote:
> Hallo, Christian!
> 
> BFWA, das steht für "Broadband Fixed Wireless Access" und wird in der
> Vfg 34 / 2017 behandelt.
> 
> Ich zitiere einfach mal:
> 
> *Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 5755 MHz – 5875
> MHz für
> gewerblich öffentliche Funkanwendungen für breitbandige ortsfeste
> Verteilsysteme;
> Broadband Fixed Wireless Access (BFWA)*
> 
> Auf Grund des § 55 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) werden hiermit
> Frequenzen im
> Frequenzbereich 5755 MHz – 5875 MHz zur Nutzung durch die Allgemeinheit
> für gewerblich
> öffentliche, breitbandige, ortsfeste Verteilsysteme, Broadband Fixed
> Wireless Access
> (BFWA), zugeteilt. § 65 TKG bleibt davon unberührt.
> 
> Wer gewerblich öffentliche Telekommunikationsnetze betreibt oder
> gewerblich Telekommu-
> nikationsdienste für die Öffentlichkeit erbringt, muss gemäß § 6 des
> Telekommunikationsge-
> setzes (TKG) die Aufnahme, Änderung und Beendigung seiner Tätigkeit
> sowie Änderungen
> seiner Firma bei der Bundesnetzagentur unverzüglich melden. Die
> Erklärung bedarf der
> Schriftform.
> 
> [...]
> 
> Viermal kommt das Wort "gewerblich" vor. Das, wovon hier die Rede ist,
> das ist bestimmt nicht Freifunk. Leider!

Ich kann hier nur meine Meinung kundtun und wie ich es verstehe.

gewerblich:
Eine Tätigkeit die regelmäßig ausgeführt wird. Es wird mindestens
kostendeckend gearbeitet

kommerziell:
Eine Tätigkeit die regelmäßig ausgeführt wird. Es wird gewinnbringend
gearbeitet.

Quelle dafür finde ich gerade nicht, aber irgendwo war das mal so in der
Art definiert (könnte sogar auf den Meldeformular der Bundesnetzagentur
gewesen sein, nur scheint die Seite der BNetzA gerade offline zu sein).

Bei Kommerziell gebe ich dir recht, dies trifft auf Freifunk _nicht_ zu,
steht aber auch nicht drinnen, sondern gewerblich.
Damit ein Verein bestehen kann, muss er zwingend kostendeckend arbeiten,
denn sonst ist er irgendwann Pleite. Demnach arbeitet auch ein
Freifunkverein gewerblich da sie die Tätigkeit regelmäßig ausführen und
kostendeckend arbeiten. Auch steht damit gewerblich nicht in Widerspruch
zu gemeinnützig (kommerziell allerdings schon).

Für _mich_ ist dies also vollkommen in Ordnung.

mfg

Christian

> 
> Ich verstehe ja, daß man sich in seiner Begeisterung für das Errichten
> und den Betrieb von Richtfunkstrecken für Freifunk über lästige
> Einschränkungen gerne hinwegsetzen möchte und nach einer Hintertür
> sucht. Wirklich, ich verstehe es, und ich würde auch versuchen, es so zu
> machen, aber diese "Hintertür" ist einfach nicht geeignet.
> 
> Technik (erfolgreich) anzuwenden bedeutet nicht nur, naturgesetzliche
> Hindernisse zu überwinden, sondern leider auch, durch das Wirrwarr von
> Gesetzen und Verordnungen, mit denen wir, ob wir es wollen oder nicht,
> nun mal konfrontiert werden, einen sicheren, einen rechtssicheren, Weg
> zu finden.
> 
> Ich weiß, ich habe nun die Rolle des Spielverderbers angenommen; glaube
> mir, das gefällt mir selber nicht.
> 
> Gruß, Michael Kreis ("Radiator")
> 
> Am 19. Juli 2018 um 06:41 schrieb Christian Dresel <fff at chrisi01.de
> <mailto:fff at chrisi01.de>>:
> 
>     zu früh abgeschickt.
> 
>     On 19.07.2018 06:35, Christian Dresel wrote:
>     > Hi
>     > 
>     > Am 19. Juli 2018 05:03:45 MESZ schrieb Andreas Witte <andreas at awi.me <mailto:andreas at awi.me>>:
>     >> Hallo Michael,
>     >>
>     >>
>     >> Sehe ich im Prinzip genau so. Es gibt nur eine Ecke. Im Frequenzplan
>     >> gibt es einen Vermerk dieser Frequenzen für Internetanbindung und
>     >> Breitbandausbau. Hier müsste sich der F3 e.V. einfach Mal bei der
>     >> BNetzA melden und sich das entsprechend beantragen. Formsache, wenn
>     >> noch nicht erledigt, dann geht's.
>     > 
>     > https://f3netze.de/verein/news/2016/12/11/provider-meldung.html
>     <https://f3netze.de/verein/news/2016/12/11/provider-meldung.html>
>     > 
>     > https://f3netze.de/der_verein/
>     > 
>     > Und genau damit werden auch die Funkstrecken in Fürth betrieben. Nennt sich bfwa und ist dir vollkommen legal.
>     > 
>     > MFG 
>     > 
>     > Christian
>     > 
>     >>
>     >>
>     >> Dann bei der BNetzA am besten gleich Paragraph 68
>     >> (Bundesverkehrswegerecht) für den F3 mit machen. Dann darf man selbst
>     >> Glasfaser in die öffentlichen Straßen legen oder so weiße
>     >> verteilschränke am Straßenrand aufstellen...
>     >>
>     >>
>     >> Dann Mal ab von den rechtlichen Möglichkeiten zu den technischen...
>     >>
>     >>
>     >> Es gibt technisch keinen Sinn, feste Kanäle zu vergeben, wenn man
>     >> gleichzeitig DFS anwenden muss und die Richtfunk-Strecken nicht
>     >> Redundant macht. Wenn so ein dummes mobiles Wetterradar eines
> 
>     das schöne hier in Nürnberg/Fürth ist, das wir keine Probleme mit DFS
>     haben. Bisher hab ich das genau 1x gesehen auf einer RF Strecke und
>     trotz fest eingestellten Kanal hat Ubiquiti genau das gemacht, was ich
>     erwartet habe, sie sind einfach auf einen anderen Kanal gesprungen.
> 
>     Wo auch immer dieses Gerücht herkommt, ich seh dies nicht so.
> 
>     >> Hageltrupps/Stormchaser oder tieffliegendes Passagierflugzeug vorbei
>     >> kommt ist deine Richtfunkverbindung weg. Und die kommt erst dann wieder
>     >> hoch, wenn das weg ist. Teilüberlappung reicht.
> 
>     ich betreibe eine Strecke direkt neben den Nürnberger Flughaben, wie
>     gesagt 1x ein DFS Hit seit puh 2 Jahre?
> 
>     >>
>     >> Daher schön flexibel bleiben, 40 MHz Breite maximal, die 5Ghz Indoor
> 
>     quatsch, meist sind 20MHz deutlich besser, 40MHz bringt nur auf sehr
>     kurzen Strecken etwas.
> 
>     >> Frequenzen ausschließen und die Frequenzen über 5.725 wegmachen. 5Ghz
> 
>     warum? 5755-5875 darf man mit BFWA verwenden und benötigen wir auf den
>     langen Strecken durchaus auch, also alles gut :)
> 
>     mfg
> 
>     Christian
> 
>     >> lässt sich nicht so einfach  betreiben wie 2.4Ghz. Leider.
>     >>
>     >>
>     >> Grüße aus Kitzingen.
>     >>
>     >> Andreas
>     >>
>     >>
>     >>
>     >> Am 19.07.2018 3:16 vorm. schrieb Michael Kreis
>     >> <michael.kreis at gmail.com <mailto:michael.kreis at gmail.com>>:
>     >>
>     >> Hallo, liebe Freifunkkollegen, hallo, liebe Funksteckenbetreiber!
>     >>
>     >>
>     >> Gerade schaute ich mir in unserem Wiki diese Seite an:
>     >>
>     >>
>     >> https://wiki.freifunk-franken.de/w/Hoods/Fuerth
>     <https://wiki.freifunk-franken.de/w/Hoods/Fuerth>
>     >>
>     >>
>     >> Dort findet man im Abschnitt "1.3.4 Frequenznutzung 5 GHz Freifunk
>     >> Fürth" eine Auflistung eingerichteter Funkstrecken mit den benutzten
>     >> Frequenzen, darunter auch fünf (oder mehr) Funkstrecken, die
>     Frequenzen
>     >> oberhalb von 5725 MHz verwenden.
>     >>
>     >>
>     >> Mir hat es, zuerst, die Sprache verschlagen! Diese Frequenzen liegen
>     >> eindeutig außerhalb des in der "Allgemeinzuteilung von Frequenzen in
>     >> den Bereichen 5150 MHz - 5350 MHz und 5470 MHz - 5725 MHz für
>     >> Funkanwendungen zur breitbandigen Datenübertragung, WAS/WLAN
>     („Wireless
>     >> Access Systems including Wireless Local Area Networks“)" durch die
>     >> BNetzA zugeteilten Frequenzbereichs. Es werden Frequenzen belegt, die
>     >> unter anderem dem Amateurfunk, als sekundärem Nutzer, zugeteilt sind.
>     >>
>     >>
>     >> Nun haben Freifunk-Aktivitäten schon gewisse Gemeinsamkeiten mit
>     >> Amateurfunk-Aktivitäten, in einem weiteren Sinne, wenn man so will;
>     >> jedoch darf dies doch nicht die Belegung von nicht zugeteilten
>     >> Frequenzen rechtfertigen. Freifunk ist nicht Amateurfunk, auch
>     wenn er
>     >> im Einzelfall von Funkamateuren betrieben wird.
>     >>
>     >>
>     >> Nun wird der eine oder andere sagen: "Wo kein Kläger, da kein
>     Richter."
>     >> Wo aber war derjenige, der dies sagen würde, zum Beispiel als
>     >> päpstlicher als der Papst entschieden wurde, die Ausgangsleistung
>     >> unserer Freifunkrouter firmwareseitig auf 16 dBm wegen eines
>     vermuteten
>     >> (oder unterstellten) Antennengewinns von 4 dB zu begrenzen?!
>     >>
>     >>
>     >> Sollte meine Auffassung über die Nichtzulässigkeit der Nutzung des
>     >> angesprochenen Frequenzbereichs durch Freifunk falsch sein, so würde
>     >> mich das für den Freifunk freuen. Ich bitte um Aufklärung, so
>     oder so.
>     >> Es muß doch jemanden geben, der sich zu dieser Fragestellung
>     seinerzeit
>     >> Gedanken gemacht hat.
>     >>
>     >>
>     >> Und noch etwas: Bitte nicht den Boten erschlagen, weil die
>     überbrachte
>     >> Nachricht nicht gefallen hat.
>     >>
>     >>
>     >> Mit freundlichem Gruß
>     >>
>     >> Michael Kreis ("Radiator")
>     >>
>     >>
>     >> --
>     >>
>     >> **********************************************************
>     >> Michael Kreis, Hardstr. 35, 90766 Fürth, Allemagne/Germany/德國
>     >> mailto:Michael.Kreis at gmail.com <mailto:Michael.Kreis at gmail.com>
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