[Freifunk Franken] Was bedeutet der anstehende Beschluss zur Störerhaftung für uns?

Robert rlanghammer at web.de
Do Jun 29 13:59:37 CEST 2017


Hallo,

also ich lese das so: um von der Haftung befreit zu sein, muss man
Diensteanbieter sein (§8 Abs. 1). Was man geändert hat ist , dass man
mit einem offenem Wlan zum Diensteanbieter wird und dadurch §8 Abs1
greift. Wenn man keinen Öffentlichen Zugang anbietet, bleibt alles beim
Alten.

Heißt das nun, es ist besser eins auf zu machen? Es sind meistens so und
so mehrere Leute die das Netz Nutzen ( Kinder, Freunde ...)


Robert


Am 29.06.2017 um 13:22 schrieb Ralph A. Schmid, dk5ras:
> Moin,
>
>> in den "normalen Fällen" von bisschen Urheberrechtverletzungen hast du
>> bestimmt recht und vllt. klappt da das neue Gesetzt auch. Aber in
> richtigen
>> Straftaten (Kreditkartenbetrug etc. denkt auch was ganz schlimmes hier
> aus)
>> würde ich mich drauf verlassen das erstmal ein Brief
>> kommt:
>> "Ey sie haben Kreditkartenbetrug begangen, waren das auch wirklich sie und
>> wenn nicht, bitte sperren"
>> Viel eher wird die Kripo mit einem Hausdurchsuchungsbefehl vor deiner Tür
>> stehen und mal dein Equipment einkassieren. Vielleicht kommt man dann ja
>> trotzdem raus aber schon allein auf Hausdurchsuchung hab ich gar keinen
> Bock
>
> Aufgrund einschlägiger Erfahrungen diesbezüglich kann ich nur sagen, ja,
> isso, Christian hat sowas von recht, das glaubt man kaum. Von daher, don't
> try this at home as an early adopter :) Da muß man erst mal länger die
> Entwicklung beobachten, wie in solchen Fällen das Vorgehen sein wird, aber
> ich denke, da wird sich wenig dran ändern, wenn das Wort Terrorismus oder
> was in der Art hochkommt, dann treten die einem die Türe ein, so oder so. 
>
> Ralph.
>
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