[Freifunk Franken] Gründung des Vereins F3Netze

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Di Mai 19 19:04:55 CEST 2015


Hallo Tobias,

> > aber wenn das nichts mit Freifunk Franken zu tun haben
> > soll 
> Interessant! Wo liest du das?
Naja, in der letzten Umfrage war ja die überwiegende Mehrheit dafür eben
keinen solchen Verein für Freifunk Franken zu Gründen. Wenn überhaupt ein
Verein, dann sollte es ja ein Community-Verein werden der z.b. auch
Mietverträge regelt. Ich bin jetzt einfach davon ausgegangen dass ihr euch
auch daran haltet und dass der Ansatz daher eher als privates Spielprojekt
(ziemlich cool!) am Start steht. Wäre halt dumm wenn der Eindruck entsteht
dass ihr dass nur unter dem Freifunk Dach macht um damit Finanzierung für
dieses (von den meisten Teilnehmern nicht gewünschte) Konstrukt zu
sichern. Ich denke diesen Eindruck solltet ihr gleich mal vermeiden. Daher
fände ich es z.b. auch ganz schick wenn ihr das außerhalb der
freifunk-franken Domain regelt. (Just my 2 Cents).

> Da sich dieser Verein als "Technikverein" gründen soll, haben wir
> erwähnt, 
> dass es nicht um die _Repräsentation_ der Community geht. Das entspricht
> aber 
> nicht der Aussage, die du hier triffst. Wie ebenfalls geschrieben, soll
> es 
> sich um eine Ergänzung der Community handeln.

s.o.

> Ich habe deinen Disclaimer im Wiki dahingehend aktualisiert.

Vielen Dank! Ich habe noch etwas ergänzt. Ihm Hinblick auf die Umfrage
finde ich folgenden Absatz sehr wichtig. Am Ende entsteht noch ein
Eindruck entgegen der Umfrage.
Meine Ergänzung: 
 "Um Freifunker zu sein, muss niemand Mitglied irgendeines Vereins werden
oder diesen Verein & die Ziele dessen unterstützen."

> > & noch dazu ein geschlossener Verein wird,
> In welchem Teil der Einladung steht das?

Vllt lese ich diese Absätze nur so, oder entscheidet da der Vorstand
darüber wer in den Verein kommt. Ich verstehe es aber total wenn ihr euren
Verein da ein wenig nach außen abschotten wollt.

Nicht in der Einladung, eher in der Satzung. 
"Die Mitgliedschaft wird gegenüber dem Vorstand in Schriftform beantragt.
Dieser entscheidet binnen drei Monaten über die Aufnahme. Ablehnungen
werden in gleicher Frist schriftlich begründet."
"Die Mitgliedschaft endet durch freiwilligen Austritt, Ausschluss durch
Abstimmung der Vorstandschaft, Tod oder bei juristischen Personen durch
Erlöschen."
"Ein Mitglied kann durch den Vorstand aus wichtigem Grund aus dem Verein
ausgeschlossen werden. Vor Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur
Stellungnahme einzuräumen. Gegen einen Ausschluss kann innerhalb einer
Frist von vier Wochen nach Mitteilung Widerspruch eingelegt werden, über
den dann die nächste Mitgliederversammlung entscheidet. Bis zur dieser
Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft."

Beste Grüße

Johannes



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