[Freifunk Franken] [WLANnews] Abmahnungen, Störerhaftung, Feststellungsklage

Bjoern Franke bjo at nord-west.org
Sa Jan 10 15:22:06 CET 2015


Am Samstag, den 10.01.2015, 14:56 +0100 schrieb Moexe:
> Hi.
> 
> 
> Also ich betreibe eine Gaststätte immit Fremdenzimmer, Biergarten und
> Campingplatz in Hassfurt/Bayern.Bei mir stehen 6 Freifunkrouter und es
> gehen zwei Funkstrecken von meiner Gaststätte ab. Einmal um die
> Innenstadt zu erreichen, und eine um bis zum Flugplatz.
> 
> 
> Ich habe nun das TKG Starter Paket von Dr Reto Mantz genutzt um diese
> Anlage bei der Bundesnetzagentur zu melden.
> 
> 
> Eine Sachbearbeiterin hat mich gestern angerufen und mir mitgeteilt,
> dass wenn die Hotspots kostenlos angeboten werden, und auch Passanten
> das wlan nutzen können, ohne etwas zu verzehren, wäre diese Anlage
> nicht meldepflichtig. 
> 
> 
> Ich war dann doch sehr überrascht und hab um eine schriftliche
> Bestätigung gebeten, die  bestätigt das ich gemeldet habe, aber nicht
> ins Verzeichnis der Telekommunikationsanbieter aufgenommen worden bin.


Das finde ich erstaunlich. Wir wollten in Oldenburg unsere Meldung nach
§6 TKG zurückziehen, laut der Sachbearbeiterin betreiben wir als Verein
weiterhin meldepflichtige Dienste. 

Öffentlich dürfte dein Netz ja sein, gewerblich IMHO auch, denn so wurde
uns erläutert:
"Gewerblich im Sinne von §6 TKG ist jede Tätigkeit, die zumindest mit
der Absicht der Kostendeckung angeboten wird. Das ist zum Beispiel schon
gegeben, wenn die Betriebskosten der technischen Einrichtungen als
Beitrag auf die einzelnen Nutzer aufgeteilt werden oder/und eine
Fremdfinanzierung beispielsweise mittels Werbeeinnahmen oder Spenden
erfolgt." 

viele Grüße
Björn

-- 
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