[Freifunk Franken] Suche nach Argumenten, warum ein kommunaler bayerischer Provider Freifunk in den AGB zulassen sollte

Martin Schön mrtnschn at googlemail.com
Mi Apr 1 17:42:00 CEST 2015


Hallo,

Die Stadtwerke Bad Reichenhall wollen ab Herbst in der Stadt Internet
anbieten. http://www.stadtwerke-bad-reichenhall.de/de/preise-und-tarif/

Da ich momentan versuche, weitere Kreise dem Freifunk zu erschließen habe
ich in Erwartung entsprechender Fragen zukünftiger Freifunker mich zunächst
nach AGBs erkundigt, dann präzise danach gefragt, was im Hinblick auf
Freifunk Nutzung / Teilung von Anschlüssen geplant sei (Verweis auf
http://irights.info/artikel/ein-netz-voller-fallgruben-stoererhaftung-datenschutz-meldepflicht-faq/24641
)

Auf einer Veranstaltung jetzt traf ich den zuständigen GS Schmitt, wobei er
mir eröffnete, dass man wohl zu einer für mein Anliegen ungünstige
Entscheidung kommen werde.

Ich finde es zunächst und vor allem dem Geist unserer Verfassung
(Gemeinwohl) widersprechend, wenn ein kommunaler Betrieb (noch vor TTIP
usw) beansprucht, wie ein rein profitorientiertes Privatunternehmen zu
handeln. Wir haben auf dem Anschluss Rathausplatz Tag für Tag 10-12
Asylbewerber am überdachten Rathauseingang sitzen, wo sie aus ca. 25 m
Freifunk empfangen, um damit zu skypen und zu chatten und wer weiß was...
Meine Enkelinnen berichten, dass Freundinnen, die zu hause (Alleinerzieher)
gar kein Internet haben, gern um unser Haus herum Freifunk nutzen, und wenn
nur schnell die Mail mit den Hausaufgaben aufgerufen wird.

Daneben entspricht es auch nicht dem Interesse einer touristisch geprägten
Innenstadt, den vielen Kunden aus dem nahe gelegenen Österreich (Salzburg
12km), Tschechien, Slowenien, Russland den Internetzugang zu erschweren.

Auf erfolgreiche Konzepte der Zusammenarbeit zw. Freifunkern und Gemeinden
habe ich in div. Anschreiben an die Stadt, Leserbriefen und Pressemeldungen
hingewiesen (auch Links).

Gibt es noch andere Argumente, die ich anführen könnte, um die AGBs in
unserem Sinne zu beeinflussen. Interessant wären BWL(kalkulatorisch)
-untermalte Argumente. Ich hatte z.B. erwähnt, dass der tatsächliche
Datenverkehr im Freifunk beim Datenumsatz und die Gesamtauslastung wohl
kaum eine Rolle spielen wird und in einer Mischkalkulation unter gehen
könnte - was Herr Schmitt wiederum ganz anders bewertete.

Weiß jemand Bescheid, gibt es woanders eine ähnliche Situation, wie könnte
man da ggf. klagen?

lG

 Martin Schön
Fallbacherstr. 2a / (D) 83435 Bad Reichenhall
Ruf: 08651-979339-0 (Sipgate) - Fax: -9 - mob: 01781748952
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