[ffda] Störerhaftungsreform illegal

Dennis - Freifunk Kassel dennis at freifunk-kassel.de
Mi Mär 16 22:33:54 CET 2016


Hintergrund:
https://freifunk-kassel.de/Juristische%20Situation#Sony_vs._McFadden_.282014-.3F.29

Das vom Bundesgerichtshof (BGH) angeordnete Verbot offener und
unverschlüsselter WLAN-Hotspots, das die Bundesregierung gesetzlich mit
der Störerhaftungsreform festschreiben will, ist nach Auffassung des
Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof unzulässig. In der Regel
folgt der Richter dem Vorschlag des Generalanwalts:

http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=175130&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=475094

TL;dr: WLAN-Anbieter dürfen nicht verpflichtet werden,
Rechtsverletzungen durch Stilllegung, Passwortschutz, Überwachung,
Vorratsspeicherung der IP oder Identifizierungspflicht zu verhindern.
Eine mit Ordnungsgeld bewehrte gerichtlichen Anordnung ist zulässig,
wenn sie wirksam und verhältnismäßig Rechtsverletzungen verhindert.


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