[WLANtalk] [Freifunk-Hamburg] Weitere Eilanträge in Sachen Vorratsdatenspeicherung erfolglos

Linus Lüssing linus.luessing at c0d3.blue
Sa Apr 15 10:53:58 CEST 2017


Was mich gerade ein wenig irritiert:

Die Vorratsdatenspeicherung kann per Eilverfahren im Bundestag
beschlossen werden, aber Eilanträge dagegen gehen natürlich nicht?

Bin gerade ein wenig überfragt, was das mit Demokratie zu tun hat,
wenn das "dēmos" zwischen Beschluss und Umsetzung gezielt heraus
gehalten wird.


Und nach dem Etablieren der Technik durch die durchgepeitschte VDS
wird mit Störerhaftung 2.0 nun der Schalter von "passiv" auf
"aktiv" umgelegt? Das Pro-VDS Argument, es bräuche ja noch einen
Richterbeschluss ist mit der Störerhaftung 2.0 dann ad absurdum
geführt.

(Kann mir da jemand folgen, bei dem Zusammenhang zwischen
VDS und dem neuen Entwurf zur Störerhaftung? Wie die VDS die
Messlate für die "zumutbaren Maßnahmen" für die
Störerhaftungs-Freistellung hoch legen würde?)

Gruß, Linus


On Thu, Apr 13, 2017 at 10:55:59AM +0200, kantorkel wrote:
> Heute gab das Bundesverfassungsgericht bekannt [1], dass weitere
> Eilanträge in Sachen Vorratsdatenspeicherung erfolglos waren. Mit den
> Anträgen sollte mit Blick auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs
> [2] erreicht werden, dass die Vorratsdatenspeicherung außer Kraft
> gesetzt wird. Die verfassungsrechtlich zu bewertenden Fragen sind nicht
> zur Klärung im Eilrechtsschutzverfahren geeignet.
> 
> Damit ist auch weiterhin unklar [3], ob und wie der Internetzugang über
> Freifunk Hamburg ab dem 1. Juli 2017 zuverlässig realisiert werden kann.
> 
> 
> 
> [1]
> http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-028.html
> [2]
> https://digitalcourage.de/blog/2016/deutsche-vorratsdatenspeicherung-nach-eugh-urteil-nicht-haltbar
> [3]
> https://hamburg.freifunk.net/2017/01/freifunk-hamburg-und-die-vorratsdatenspeicherung.html
> 
> 
> Gruß
> kantorkel
> 
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