[WLANware] Rechtliche Folgen.
Jan Luehr
listen at stephan.homeunix.net
Fri Sep 8 14:19:24 CEST 2006
ja hallo erstmal,...
Am Freitag, 8. September 2006 14:01 schrieb elektra:
> Hi -
>
> der Richter ist in seinem Urteil willkürlich vorgegangen und verletzt
> damit die Grundsätze der Rechtsstaats.
Urteil? Es gibt noch kein Urteil. Es gibt lediglich die Verfügung.
> In einem funktionierenden
> Rechtsstaat wird eine übergeordnete Instanz das Urteil kassieren, denn:
> Offenbar ist der Richter in seinem Urteil davon ausgegangen, dass es
> sich bei dem angeblichen anonymen offenen WLAN-Nutzer um eine
> Schutzbehauptung handelt. Statt die Tat nachzuweisen wurde kurzerhand
> die Beweislast umgekehrt. Man kann also der verurteilten Person nur
> empfehlen in Berufung zu gehen und sich einen Anwalt zu nehmen der oder
> die sich mit so etwas auskennt.
>
> Der Richter scheint sich mit fundamentalen Grundsätzen des Rechts nicht
> auszukennen. Gibt es ein Gesetz das Stümperhaftigkeit im Richteramt
> unter Strafe stellt?
Aber hier ergibt sich ein schwieriges Problem:
- Den Schaden hat eine einzelne Person. (In diesem Fall sind dies die
Prozesskosten)
- Den jur. Ärger hat eine einzelne Person
- Die Konsequenzen muss eine einzelne Person tragen und sich durch die
Instanzen schlagen?
Was wäre besser? Ein Verein, der die Anlage offizielles Backend betreibt und
entsprechende Traffic-Kapazitäten zur Verfügung stellt und ein WAN-Backbone
bereitstellt, durch das der Wan-Verkehr geroutet wird?
Ein transparentes tor als default in allen Installationen?
Keep smiling
yanosz
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