[WLANtalk] EILT - Einschätzung zu TMG Änderung

Christoph Franzen freifunk at alte-pflasterei.de
So Mai 15 02:17:55 CEST 2016


Am Wed, 11 May 2016 18:03:17 +0200 schrieb Monic Meisel
<monic at monic.de>:

Hallo allerseits,

> Es gibt bisher ZWEI Probleme, so einer unserer Juristen:
> 
> a) WLAN = Provider?

ist das Problem wirklich auf eine reine Technologiefrage beschränkt,
oder kann man nicht weiterhin mit der Absicht argumentieren, um das
Abmahn-Geschäftsmodell zu retten, sozusagen den „unechten Provider“
erfinden?

Beispiele:

- Der Gastwirt will doch gar nicht „providen“, sondern nur Kundschaft
  anlocken.

- Der kleine Schützenverein öffnet sein WLAN doch nur der Form halber,
  um sich um die Verantwortung für seine Mitglieder zu drücken, in
  Wirklichkeit ist das rein privat, weil keine Außenstehenden da
  hinkommen.

Gleichermaßen kann man stets bei Privatleuten argumentieren. Schließlich
hätte die derzeit gültige Definition der Haftungs-Ausschluß-Kriterien
von §8 auch in solchen Fällen schon gegriffen, dennoch gibt es die
Störerhaftung.

Es hilft ja nichts, wenn demnächst zwar Freifunk-Vereine ganz klar
privilegiert werden, aber die meisten anderen doch nicht, weil man
ihnen unterstellen kann, es gehe ihnen ja gar nicht darum,
Kommunikationsdienste anzubieten.

Man könnte es dann umgehen, indem man weiterhin per Freifunk tunnelt,
aber wir würden die zentralistischen VPN-Kram dann doch nicht loswerden.

Grüße, Christoph
-------------- nächster Teil --------------
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