[WLANtalk] Anmeldepflicht WLAN für Gewerbe?

Christoph Franzen Christoph.Franzen at googlemail.com
Mi Sep 17 19:44:35 CEST 2014


Am Tue, 16 Sep 2014 22:19:59 +0300 schrieb Tobias Hachmer
<tobias at hachmer.de>:

Hallo,

> hier geht es nicht um die Störerhaftung

doch, auch. je nachdem wie Du Dich freiwillig selber einstufst, wird
Dir das in einem Störerhaftungsrechtsstreit vorgehalten, wenn das dem
Gegner zupaß kommt.

> Die Gründe können noch so altruistisch
> sein.

Oh nein, eben nicht; denn:

> Ist der Betrieb gewerblich (z.B. bei einem Café)

… die Argumentation für die Meldepflicht beruht gerade darauf, eine
teilweise nicht altruistische Motivation anzunehmen.

> obliegt der Betreiber gewissen Pflichten und auch der Meldepflicht
> gegenüber der BNetzA. Aber bitte schaut euch den Vortrags mitschnitt
> an

Das habe ich inzwischen gemacht, weil ich für ein Ferienhaus und zwei
fest vermietete Wohnungen gerade Internet mit Freifunk baue.

Ich werde mich NICHT jetzt schon freiwillig als gewerblichen Anbieter
einstufen, spinnen wir mal rum:

1) Wie kriegt die BNetzA die Nase dran? Da muß erstmal was passieren,
das die auf den Plan ruft und ich habe nicht vor, das Wetterradar zu
stören.

Beispiel, wie doch was passieren könnte: Kneipenwirts Nachbar ärgert
sich über die Raucher die sich nachts vor der Tür laut unterhalten und
die Luft verpesten, so daß man nicht mehr bei offenem Fenster pennen
kann. Jetzt klebt da plötzlich ein Freifunk-Aufkleber, um noch mehr
Volk anzulocken. Schwärzen wir den doch mal an. Da muß man aber auch
erst mal drauf kommen, nicht nur nach Ordnungsamt und Polizei zu
schreien, sondern den Wirt über den Meldepflicht-Umweg zu ärgern. Wer
weiß davon denn schon?

2) Wenn doch, dann wird in der Praxis erstmal ein Brief mit Formular und
vielleicht *Androhung* eines Bußgelds kommen, für den Fall, daß man den
einfach wegschmeißt und gar nicht erst antwortet.

3) Da schreibt man dann rein, man sehe sich eigentlich nicht als
gewerblichen Betreiber und füllt das Ding ohne Anerkennung einer
Rechtspflicht trotzdem aus, schon hat man erstmal wieder Ruhe.

Der Vorteil:

Wenn der Gabriel sein Störerhaftungsverschlimmbesserungsgesetz fertig
hat, schaue ich mir an, ob ich als Freifunkvereinsmitglied (Mist, das
erinnert mich an das Anmeldeformular), Privatperson oder
Gewerbetreibender am besten fahre und als das deklariere ich mich dann.

Argumente gibt es für jede Version und ein Prozeßgegner wird einem
immer die Eigenschaft unterstellen, die seinen vermeintlichen Anspruch
am besten untermauert.

Werden gewerbliche Interessen demnächst eindeutig privilegiert, dann
kommen die trotzdem auf die Idee, einem den Freifunk als
Privatvergnügen zu unterstellen. Dann wird das gewerbliche, indrekte
Gewinnerzielungsinteresse, das Reto sehr weit faßt, von der Gegenseite
plötzlich kleingeredet, weil sich nur so ein Anspruch ergäbe.

Sollte es sich ergeben, daß man durch ein gewerbliches Interesse besser
geschützt wird, ohne daß der Vorteil durch Bürokratiepflichten
aufgefressen wird, dann kann ich mich immer noch anmelden.

-- 
Christoph Franzen
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