[WLANtalk] Anmeldepflicht WLAN für Gewerbe?

Johann H. Addicks addicks at gmx.net
Di Sep 16 20:54:06 CEST 2014



Am 16.09.2014 um 13:15 schrieb Monic Meisel:

> also zunächst mal ist Freifunk NICHT kommerziell!!

Die Frage, die gestellt wird ist ja in der Regel auch nicht
"kommerzell?", sondern "gewerblich?"

Und leider hat (fast) jede Behörde eine andere Auffassung nach der sie
"gewerbliches Handeln" definiert.

(Und gerade von dieser Schwammigkeit profitierten die Organe der
Rechtspflege, zu denen eben auch die Abmahnkanzleien gehören.)

So sind die Kriterien for einen "gewerblichen" Ebay-Händler (bezüglich
Rücknahmepflichten) gründlich andere als die für einen "gewerblichen"
Ebay-Käufer (bezüglich Inanspruchnahme von Verbraucherrechten), um mal
ein krasses Beispiel zu nennen, was jedem einleuchten dürfte.

Und zum Thema zurück: Was die Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur
betrifft: Selbst als eingetragener Verein mit anerkannter
Gemeinnützigkeit und gerade mal 20 Mitgliedern, die bei uns E-Mail (per
Telefon-Modem-einwahl) nutzen hat man uns damals(tm) nicht davon
verschont, bei der RegTP das Formular auszufüllen und einzureichen. Da
half auch die Unterstützung von zwei befreundeten Anwälten nicht.
Auch spätere Versuche, "aus der Liste wieder herauszukommen" anlässlich
von Aktualisierungsanfragen der Behörde: Erfolglos.
Argumentation war "Eine auf Wiederholung ausgelegte Erbringung von
Telekommunikationsdienstleistungen ist gewerblich, selbst wenn sie ohne
Gewinnerzielungsabsicht und nur an eigene Mitglieder erfolgt. Selbst
wenn keine Abrechnung erfolgt und keine Verbindungsdaten erfasst werden."

Aber vielleicht ist das in den letzten 15 Jahren dann doch mal
aufgeweicht worden, damit das Amt nicht vor Anträgen absäuft.

-jha-


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