[WLANtalk] Provider-AGB & Freifunk

Andre Schmidt andre at hamburg.freifunk.net
Do Dez 18 17:27:06 CET 2014


Moin kai,

Die Frage wird bei uns auch hin und wieder gestellt. Meine Antworten 
darauf, die falsch sein können, man möge mich eines Besseren belehren 
(ernsthaft):

1. Man teilt genaugonommen seinen Internet-Anschluss nicht. Man stellt 
Zugang zum Freifunk-Netz. Erst die Gateways sind, wie der Name schon 
sagt, das Tor zum Internet. Diese Gateways werden aber "vom Freifunk" 
bezahlt und betrieben. Das ist nicht so haarspalterisch wie es auf den 
ersten Blick klingen mag, denn ohne Gateways kein Zugang zum Internet 
über den Freifunk-Knoten. Genau wie in jedem anderen VPN (z.B. 
Firmennetz), bin ich erst mal in diesem Netz, welchs an anderer (!) 
Stelle Internetzugang bieten mag, oder eben auch nicht.
(An dieser Stelle bitte nicht die Diskussion anfangen, dass bei einigen 
Gruppen die lokale Architektur anders aussehen mag, oder dass die 
Gateways eigentlich nur eine Krücke sind, die man nicht haben will. Das 
ist einanderes Thema)

2. Mir ist zu Ohren gekommen, dass es Urteile gäbe, nach denen solche 
Klauseln zum "nicht Teilen" nicht haltbar wären. Dafür habe ich aber 
leider keine Referenzen. Gerne her damit, falls es sie gibt.
Das klingt für mich gerade bei flatrates aber plausibel. Es sollte dem 
Anbieter nicht stören dürfen, ob einer die Leitung auslatet oder 10 - so 
vom Angebot der flatrate her. Das da natürlich dahinter steht möglichst 
viele Anschlüsse bezahlt zu bekommen weil sonst die Mischkalkulation wie 
stark die Leitungen genutzt werden möglicher Weise nicht aufgehen mag 
ist auch klar.

Danke für sachdienliche Hinweise ;)
andre


Am 18.12.14 um 16:56 schrieb Kai 'wusel' Siering:
> Moin,
>
> Anfang Dezember berichtete die Neue Westfälische über Freifunk Bielefed
> [1] und warf dabei eine Frage auf, zu der ich möglichst eine fundierte
> Antwort hätte: »„Wir sind ein Netz, das von Bürgern für Bürger betrieben
> wird“, sagt Santos. Ein Problem gibt es allerdings: Um sein Internet
> freizugeben, benötigt man einen herkömmlichen Internetanschluss bei
> einem kommerziellen Provider. Doch dürfen die Freifunker deren Dienste
> einfach so an Dritte weitergeben?
>
> Thomas Bradler, Referent für Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale
> NRW, mahnt zur Vorsicht: „Es liegt sicherlich nicht im Interesse des
> Anbieters, dass viele Nutzer über einen Zugang im Internet surfen.“ Er
> empfiehlt, vorher genau in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
> des jeweiligen Providers zu schauen. „Sonst könnten eine Kündigung und
> entsprechende Schadenersatzansprüche die Folge sein.“«
>
> Solche Statements in der Zeitung sind erst einmal nicht hilfreich :(
> http://wiki.freifunk.net/AGB scheint diese Aussage zu bestätigen.
> Nachdem Freifunk mehr und mehr in den Medien präsent ist, aber
> eigentlich immer auch mit dem Thema Internetzugang in Verbindung
> gebracht wird: wie geht's weiter? Geht man nach
> http://wiki.freifunk.net/AGB, ist bei aktuellen Verträgen die Mitnutzung
> für Freifunk nicht zulässig ...
>
> MfG,
> -kai
>
> [1]
> http://www.nw.de/lokal/bielefeld/mitte/mitte/20275196_Freifunk-knuepft-WLAN-Netze-fuer-jedermann-in-OWL.html
>
>


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