[WLANnews] Freifunk Thema bei BMI-Anhörung zu NIS2
Kai 'wusel' Siering
wusel at guetersloh.freifunk.net
Mi Jul 9 01:25:19 CEST 2025
Moin,
am 08.07.25 um 23:15 schrieb Aaron K:
> […]
> Koennte man beim BSI erfahren, ob es einen betrifft?
> JA!
> --> hier nachlesen: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Regulierte-Wirtschaft/NIS-2-regulierte-Unternehmen/NIS-2-FAQ/FAQ-zu-NIS-2_node.html
> Dort ist eine "NIS 2 Betroffenheitsueberpruefung" verlinkt: https://betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de/
>
> Und wenn man das Durchklickt kommt man zu ... […]
... einer Einstufung als wichtige Einrichtung: »Da Sie angegeben haben, dass die Einrichtung Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze mit weniger als 50 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz und einer Jahresbilanzsumme von jeweils < 10 Mio.€ ist, ist die Einrichtung entsprechend der von Ihnen getätigten Angaben voraussichtlich von der NIS-2-Richtlinie betroffen. Nach Ihren Angaben gehört die Einrichtung zu den wichtigen Einrichtungen.«
Zwar schränkt Artikel 2 Absatz 1 der NIS2-Richtline den Anwendungbereich auf »mittlere Unternehmen« und größer nach Artikel 2 des Anhangs zu 2003/361/EG, also also >49 MA und Umsatz oder Bilanzsumme >10 Mio. EUR, ein. Aber Abstatz 3 schwingt die Keule ab 0 MA und 0 Umsatz/Bilanzsumme für eben u. a. »Anbieter von öffentlichen elektronischen Kommunikationsnetzen« und »Domänennamensystem-Diensteanbieter« — meines Erachtens ein grober Verstoß gegen die Verhältnismäßigkeit.
Nun wird der »Domänennamensystem-Diensteanbieter« AFAICS nur genau einmal genannt und nicht mit einer Begriffsbestimmung beehrt, aber vermutlich ist das für Juristen das gleiche wie ein »DNS-Diensteanbieter«, definiert als »eine Einrichtung, die
a) für Internet-Endnutzer öffentlich verfügbare rekursive Dienste zur Auflösung von Domänennamen anbietet oder
b) autoritative Dienste zur Auflösung von Domänennamen zur Nutzung durch Dritte, mit Ausnahme von Root-Namenservern, anbietet«
Keine Mengenangaben. Also läßt uns auch unser autoritativer NS für a) u. a. guetersloh.freifunk.net und b) für unsere in-addr.arpa- und ip6.arpa-Zonen unter NIS2 fallen. Dafür ein herzliches: Fuck you, EU!
> Ueberzeugt?
Nein, da weder das BSI noch der Text der Richtlinie da zweideutig sind. Du betreibst ein öffentliches Telekommunikationsnetz? Too bad, you loose. Du betreibst einen autoritativen NS oder einen öffentlich verfügbaren Resolver (das sind unsere zwar nicht, sondern nur aus dem eigenen Netz, aber das möchte ich einem dt. Richter nicht erklären müssen — fun fact, u. a. Strafverfolung ist bei NIS2 außer vor, dafür ein dreifaches: Fuck you, EU!)? Too bad, you loose. Und mindestens eines von beiden greift per se in jedem Freifunk-Netz.
Halte ich NIS2 in der Form für Groben Unfug? Definitiv. Werde ich es ignorieren? Als Freifunker wie als EU-Bürger (mit selbstverständlich eigenem autoritativen NS für meine Domains als auch meine v4- und v6-Netze) werde ich es bekämpfen; als Verantwortlicher der juristischen Person, die den Bumms hier bertreibt, werde ich mit maximaler Sandeinstreuung mitspielen müssen. Wie gesagt: Fuck you, EU!
Pardon my French,
-kai
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