[WLANnews] Hilf mit! Finanzämter sollen die Gemeinnützigkeit von Freifunk anerkennen

hg hirschgott at unkonstruktiv.de
Mo Mär 26 02:01:25 CEST 2018


On 26.03.2018 00:43, md wrote:
> Die Finanzämter halten sich an das Gesetz. Die von der obersten
> Finanzbehörde eines Landes bestimmte Behörde könnte die Liste erweitern,
> allerdings tun das die 16 Länder nur im Konsensverfahren und dies ist
> bislang noch nicht passiert.

Vorsicht, eigene Meinung, eigene Einschätzung. Es gibt viele Wahrheiten.

Ich halte es persönlich für verfehlt, jede spezifische Sache einzeln in
die AO aufnehmen zu wollen. ("Schach ist Sport.")

Die Finanzämter entscheiden sehr individuell, und es kommt schlicht auf
eine gute Argumentation an, um dann auch etwas widerwillige Finanzämter
zu überzeugen, wieso XYZ (hier: Freifunk) auf bestehende
Abgabenordnungspunkte passt.

Mir ist nicht klar, trotz näherem Betrachten des Materials, was hier
(hier: Freifunk allgemein, nicht F3N) eigentlich konkret an Änderung in
der Abgabenordnung gefordert wird.

"Internetzugang für alle" oder "Freifunk" oder ähnlich konkretes in die
AO aufzunehmen führt doch genau in die falsche Richtung, in die Richtung
eines abschließenden Katalogs. Man will doch _weg_ von einem solchen
Verständnis, nicht noch weiter in die Richtung.

[Es ist mir sowieso allgemein oft schleierhaft, wieso solch konkrete
politische Forderungen nicht einfach immer auch mit einem konkreten
Gesetzesdiff kommen, sondern ewig sinnlos Worthülsen hin- und
hergeschoben werden und dann in letzter Minute von irgendwelchen
Lobbyisten was zammgeschustert und rübergeschoben.]

Es gibt ja doch viele Beispiele von als gemeinnützig anerkannten
Vereinen, die entsprechende Infrastruktur betreiben, eben unterstützend
zu ihren eigentlichen, volksbildenden, bürgerschaftliches Engagement
fördernden, der Völkerverständigung und des demokratischen Staatswesens
zugute kommenden Aktivitäten.

Hat man entsprechende Präzedenzfälle, kann man diese wiederum als
Argumentation nutzen, um andere etwas widerwilligere Ämter umzustimmen.
Aus der Warte heraus kann eine Eskalation durchaus erfolgreich sein. In
Erinnerung ist mir z.B. der Fall des Joomla-Vereins geblieben. Da musste
keine Abgabenordnung geändert werden für (ja, ist auch ganz anders
gelagert).
https://www.joomla.de/news/community/415-joomla-verein-gewinnt-revision-beim-bundesfinanzhof

Den breiten Spielraum, den einzelne Finanzämter hier haben, halte ich
zwar für etwas... irritierend, aber insgesamt doch gar nicht für so
blöd. Und wenns nicht anders sein soll, dann sitzt der Förderverein
Freifunk Köln eben in Buxtehude, wenn dort das Finanzamt das toll findet.

Die meisten von uns sind uns ja einig, dass es bei Freifunk nicht um
schnödes "Internetzugang für alle anbieten" geht, und auch nicht gehen
kann. Da ist nur logisch und gut, dass Finanzämter das ablehnen. Die
Übung, die Satzung und auch die Realität dann so zu gestalten, dass die
eigentliche Vereinarbeit nämlich eben ganz woanders liegt, im Austausch
über freie Technologien und Wissensvermittlung und Experimentieren und
und und, halte ich da für angebracht und für völlig in Ordnung.
Interessanter wären da einzeln abgelehnte Aktivitäten (z.B. Kauf von
Routern als Kursmaterial für Bildungsveranstaltungen wie z.B. die
gemeinsame Installation), aber mir sind eher vorher abgelehnte Satzungen
bekannt, weil man da unbedingt drauf pochen wollte dass da irgendwas von
"Internetzugang" und "Infrastruktur" drin stehen musste.

Wenn man da wirklich "full in" gehen will rechtlich, dann halt einen
gemeinnützigen Verein für die eigentlich wichtige gemeinnützige Arbeit,
und eine nicht gemeinnützige Service-UG von der man ggf. Hardware oder
Services oder sonstwas bezieht. Oder halt von Einzelunternehmern.

Was nicht heißt, dass man nicht in Einzelfällen, wenn man es im
persönlichen Gespräch und mit aller Umformulierungsfreundlichkeit
probiert hat, eben doch anwaltlich argumentieren muss. Und da halte ich
den Ansatz von F3N über den Verwaltungsweg für eigentlich
vielversprechender, wenn das Ziel eine Klarstellung z.B. durch den
Bundesfinanzhof ist, und eben keine Gesetzesänderung. Weil nämlich eine
"hochoffizielle" Öffnung der Interpretation der existierenden
Abgabenordnungspunkte viel sinnvoller wäre als eine erneuter Erweiterung
dieser.

Das gilt dann insbesondere auch für die "politische Willensbildung", die
bei der "Allianz" im Vordergrund steht.

-- hg


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