[WLANnews] [WLANtalk] Vereinsgruendung Aachen

Thorsten Friedrichs forum at netzspione.de
Di Feb 6 19:45:55 CET 2018


Hallo.
Folgendes soll nicht "meckern" sein, sondern nur konstruktive Kritik. 
Ich habe mich halt beim Lesen eures Satzungsentwurfes höllisch 
erschreckt. "Schrecklich" war noch ein milder Begriff nach den ersten 
drei Paragraphen und es wurde nicht besser.

Eine "nicht komplett schlchte" Satzung hin zu bekommen ist gar nicht 
einfach, eine "gute" ist schon Kunst.

So, nun nachdem ist diesen Anfang nachträglich eingefügt habe habe zu 
meiner "Kritik". Sie ist nicht überarbeitet und beinhaltet sicher viele 
Tippfehler usw. Es sollte ja an sich nur ein Hinweis sein, nur es hörte 
nicht auf.... ;-)

"juristische Person"? Also geht es um einen "eingetragenen Verein"!? 
Kann man ja mal anmerken. Man kann ja auch Vereine gründen die nicht 
eingetragen sind und dann halt mehr oder Minder in nicht oder teil 
rechtsfähig sind.

Ich bin relativ neu bei "Freifunk" (Nutzer mit ein paar Routern usw.), 
habe mich aber etwas eingelesen.

Es gibt ja vieles was die Mehrheit der Freifunker über "Freifunk" wohl 
gar nicht wissen und auch ich daher nur schlecht "erlesen" konnte.

Es gibt bei Freifunk ja wohl zwei Hauptströmungen. Die "Ursprünglichen" 
die ein "unabhängiges Funknetz" (mesh) aufbauen wollen und die (wozu 
wohl Freifunk Rheinland e.V. gehört) quasi ein gemeinnütziger ISP 
(Internetprovider) sind.
Eine Dritte Strömung die ganz einfach beides technisch vereint gibt es 
wohl nicht, oder ich fang keinen Community dazu.

Bei der Satzungs und dem Vereinssinn sollte darüber schon gesprochen 
werden. Und auch wie man es dann Neulingen / Routeranbietern anpreist.
Denn ich finde die ISP / Hotspot Sache an sich ganz gut, aber technisch 
ist das alles dazu nicht optimiert. Kein Loadbalancing oder sowas.

Was teils echt Problematisch sein kann.

Da im Rheinland wohl technisch viel gemacht wird, .... viel Glück dabei, 
aber denkt über diese Dinge auch nach.
So toll ich das mit dem Freifunk finde, hier im Örtchen (Niedersachsen) 
ist das für so ein paar Nutzer die Nebenbei was machen wollen mal 
erträglich, das als Ersatz ISP zu nutzen wenn kein DSL vorhanden ist, 
leider kaum. Obwohl es möglich wäre.

Ansonsten mal zur Satzung angemerkt, beim Vereinzweck steht was von

"...kirchlicher Zwecke."
Wenn das nciht absichtlich rein soll, laßt das weg. Viele Menschen, 
inklusive mir, wollten einfach nichts kirchliches Unterstützen. Ich 
vermute, daß ich einfach nur reinkopiert, weil es in der Abgabenordnung 
steht. Aber das wäre ein mißverständnis. Man muß nicht "ALLES" 
unterstützen um später doch steuerbegünstigt zu sein, sondern es muß 
zumindest einer der Punkte zutreffen.
Es mag in Aachen ja noch anders sein mit dem privaten und persönlichen 
Religionsgebahren (der Menge und Intensität her), hier bei uns würde das 
doch Viele stören. Bei euch könnte das (falls sich später jemand mal die 
Satzung durchliest) eventuell stören.
Sowas gehört normal in keine Satzung rein.
Außerdem wäre es sinnvoll, weil jede Satzung so sein sollte und teils 
muß, den Vereinszweck zu konkretisieren und nicht so ein allgemines 
"blabla" am Anfang stehen zu haben.
Ich glaube das Bundesverfassungsgericht hat einmal gesagt "die Satzung 
eines Vereins ist deren Grundgesetz", so vom Sinn her.
Es gibst später ständig Streß wenn Satzungen nicht klar und deutlich sind.
Und fast alle Satzungen sind recht.... fehlerhaft.

Achtet genau auf Worte.

Begriff: "sozial beneichteiligte Personen".. was soll das sein? wenn 
meint ihr, wo wolltest ihr denen damit helfen? Oder meint ihr "finanzell 
benachteiligte Personen"? die mehrheit der "finanziell genachteiligten 
Personen" gehört nciht der Gruppe der "sozial benachteiligten" an, die 
Mehrheit der "finaziell gut gestellten Personen" allerdings schon.
Oder wenn ihr einfach nur mein, das Menschen die keinen Zugang zu einem 
Internetzugang oder ähnlichem haben, diesen einen Zugang zu bieten, dann 
schreibst das auch so klar.

Weiterhin: "... sowie der Teilnahme der Mitglieder." Weißt eher darauf 
hin, daß es gerade kein gemeinnütziger Verein ist, denn es stellt klar, 
daß es hier nur um die Vereinsmitglieder geht, nicht um Personen 
außerhalb dieser Gruppe. Was sich nicht besonders Gemeinnützig anhört. 
Rechtlich könnte sich dann sogar jedes Mitglied darauf berufen 
(Beschlüsse zu Veranstalltungen, Kosten usw anfechten) wenn ihr zufällig 
mal entscheide auch "Nichtmitglieder" direkt oder indirekt bei der 
Teilnahme zu fördern.
Das ist jetzt nicht so ein super wichtiger Punkt, es soll nur aufzeigen, 
daß man bei der Formulierung der Satzungen immer im Kopf haben muß, wie 
man es auch auslegen kann. Denn genau daß passiert später sehr oft....

Falls ihr andere Satzung als Vorlage habt, denkt nicht, daß die nur weil 
es alte Vereine sind, diese korrekt sind.

Macht nicht so viel "unter anderem", sagt lieber ganz klar und genau was 
der Vereinszweck ist. Das wäre sehr wichtig. Bei Bedarf läßt sich die 
Satzung ja ändern.

§5... ohne mich jetzt genau damit befaßt zu haben, das klingt unter 
Punkt 2 gar nicht gut.
Warum sollten Mitglieder keine Zuwendungen erhalten dürfen, 
Nicht-Mitglieder allerdings schon? Die Zuwendung an Mitglieder 
wiederspricht nicht automatisch der Selbstlosigkeit.
Der Punkt würde im Grunde dafür sorgen, daß Mitglieder die selbst 
finanzschwach sind, ihre Kosten nicht ersetzt bekommen dürfen oder 
kostenlos Geräte erhalten usw. Da muß dringend noch mal umformuliert werden.
Punk 1 wiederum kann man eh streichen, da es gesetzich eh so ist.
Macht lieber einen Text wer über welche Mittel entscheidet, in welcher 
höhe, wann der Vorstand, Einzelvertretungsberechtigt, Mehrheit, 
einstimmig, ab welchem betrag die Mitgliederversammlung entscheiden muß usw.
§6 hört sich nett an. Sagt nur leider nicht wirlich etwas aus, auf das 
man sich berufen kann. Die definition "unverhältnismäßig" fehlt.

§7 (2). Beim Aufnahmeantrag solltet ihr lieber, der Rechtssicherheit 
wegen nicht die Textform, sondern auf die schriftform bestehen. 
Rechtlich ist dies ein großer Unterschied.

Weitere Kurzhinweis:
* Austrittsregelungen sollte der Rechtssicherheit auch der schriftform 
entsprechen. Textform ist aktuell nur selten beweiskräftig.
* §9 (3) "Auf Wunsch"... laßt diese höflichen Formen weg, im 
Rechtsverkehr haben die nicht zu suchen. Das ist eine unklare Formuliertung
* "ordentliche und Fördermitglieder: Ihr habe keine Definition was der 
Unterschied zwischen diesen ist. Solange das nicht definiert ist, gibt 
es Satzungsrechtlich keinen Unterschied. Und ihr habt einen Problem Was 
man "allgemein hier und da" darunter versteht, ist irrelevant.
* Es gibt rechtlich nur "Mitgliederversammlungen". Falls ihr freiwillig 
ordentliche und außerordentliche "Erschafft", dann müßt ihr auch 
unterscheiden was das ist. Laßt diese Worte einfach weg oder definiert 
richtig. Das gibt ständig gründe für anfechtbarkeiten usw. Macht das 
nur, wenn es unterschiedliche Einladungsfristen geben soll.
* § 5.1: Wie schon gesagt, hier ist das erst große Problem. ein Drittel 
oder 10%... nett das ihr hier unterscheidet, da aber nie unterschieden 
wurde was genau den Unterschied ausmacht, wo und was man da 
"unterschiedlich" beantragen kann oder muß läuft diese Regelung ins 
leere. Wenn ihr solche Dinge nicht versteht, laßt sie weg.
* §6: "
Die Ladungsfristen beginnen mit dem auf die Absendung des 
Einladungsschreibens oder der Mail folgenden Tag. "
Ehrlich? Ihr solltet keine Teile in die Satzung nehmen die recht sicher 
gegen das Gesetz und Urteile ist.
Ich müßte mich zwar noch mal genau einlesen und auch wenn die 
Vereinssatzungen sehr frei sein können, Fristen beginnen in der Regel 
mit dem Zugang. Und was ihr das "annehmt" ist ehrlich gesagt egal. Es 
gibt im BGB GESETZLICHE Regelungen für Fristen. Und der Zugang spielt da 
.... man glaubt es kaum eine Rolle.
Regelt es doch anders. irgend eine Art der "öffentlichen Bekanntmachung" 
als "rechtlich bindende Fristenregelung" und als "nicht fristenregelnd" 
die "zusätzliche INFORMATION" auf "dem gewünschten weg.
* § 13 (10): Also das dürft ihr so nicht beschließen. Erstens dumm, 
zweitens ist das wieder mal die alte Auslegungsproblematik. Grundlegend 
hieße dies: Ein Mitglied erscheint und beschließ was und wie es will. 
Ohne Zeugen, super. oder der alten Problematik nach heißt es, mindestens 
zwei Mitglieder sind da, denn ansonsten "versammelt" sich ja keiner.  
Gebt da eine Prozentzahl oder / und Mindestzahl an.
§ 13 (14) drei stimmen mit seiner eigenen stimme oder Zusätzlich?
*Wißt ihr überhaupt was die "einfach mehrheit" ist? Und daß ihr nicht 
mal zwischen gültigen und ungültigen Stimmen unterscheidet oder 
enthaltungen!?
Das ist rechtich nicht klar definiert. Und es gibt immer wieder Klagen 
dazu. Es ist, entgegen einiger Vereinsseiten nicht eindeutig.
Schreibt es doch eifach. Falls ihr sowas meint, dann schreibt "Bei 
Abstimmungen entscheidet die absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen 
Stimmen". Oder definiert "einfach mehrheit" als diese. dann kann 15.1 
auch gleich weg fallen. oder ihr macht in 15.1 was rein, das eine 
mindestanzhal an "gültigen" stimmen definiert. kann ja was schief laufen 
und nur eine stimme ist gültig. ... tja, der Glückliche....
§14.... ein Verbales und Rechtliches Monster was ihr da konstruiert. 
Wozu einen Vorstand der kein Vorstand ist. Wenn ihr teilt, dann macht 
den Vorstand nach BGB in dem Teil und den rest in den Beirat. Ihr 
würfelt da so die Begriffe durcheinander daß nieman erraten kann wen ihr 
meint. Vorstand sind alle, dann meint ihr nach BGB (also wer den Verein 
vertritt) sind nur die beiden Vorsitzenden UND der Kassenwart und dann 
auf einaml vertreten zwei "Vorstandandsmitglieder" (welche jetzt auch 
immer gemeint sind) den Verine gemeinsam. einmal sagt ihr irgendwelche 
Vorstandmitglieder, einmal nur die Vorsitzenden... was denn nun!!???
Außerdem wenn ihr schon auf §26 verweißt, wo dann von "Mehrheit" zu 
lesen ist und ihr dasn "gemeinsma" schreibt...
* EIn Vorstand der den Vorstand abwählen kann? Abwählen wenn selbst 
zurück getreten?

ehrlich, ihr baut da ein Rechtsmonster mit dieser Verfassung auf. Laßt 
daß jemand machen, der davon etwas erfahrung hat oder sich mal 
eingelesen hat. Schlechter kann es kaum werden.
Ihr braucht ja eine genau definierte Satzung nur, wenn man es eintragen 
will bzw. wenn ihr untereinander rechtsicher was ablären wollt. Nur dann 
macht es auch rechtssicher und so ....

Ich merke, da hat jemand versucht sich Gedanken zu machen und war wohl 
irgendwie bemüht. Aber ohne auch nur den Ansatz eines strukturierten 
Verständnisses für Worte und Recht.

Die Satzung muß echt massiv überarbeitet werden. Vermutlich kann ein 
Großteil gestrichen werden und dann einige wenige Dinge genauer rein 
gebracht werden.
So wie es dort steht ist der Großteil rechtlich und praktisch absolut 
ohne Sinn.

Gruß

Toshy

ps. und nebenbei, dieses Gendermainstreamingdeutsch ist eine 
Vergewaltigung unserer Sprache. Schrecklich.


Am 06.02.2018 um 07:45 schrieb Christoph Franzen:
> Hallo,
>
> dieser Aufruf kommt erst jetzt, weil ich seit Donnerstag keine E-Mails
> von meiner Domain in die Listen versenden konnte und auch sonst aus
> diversen Gründen kaum Zeit hatte.
>
> Da wir die Vereinsgründung in Aachen erneut verschieben mußten – wir
> hatten bei der Vorankündigung ein paar Kommunikationskanäle vergessen,
> zudem lohnt eine weitere Diskussion, da das Finanzamt die
> Gemeinnützigkeit zur Zeit ablehnt –, hier nochmals ein Aufruf zur
> Mitgestaltung und Mitgründung:
>
> * Einladung zum Community-Treffen und Vordiskussion Vereinsgründung *
>
> Wir laden herzlich ein zum kommenden Community-Treffen am 6.2.2018 ab
> 19:30 im Chico Mendes in der Pontstraße 72 in Aachen. Neben den
> Berichten der einzelnen Gruppen wird auch die Diskussion um die
> kommende Vereinsgründung am 20.2.2018 einen großen Anteil haben.
> Vor der eigentlichen Gründung soll diskutiert werden, wie sich dieser
> Verein in Aachen aufstellen soll.
> Anlass zur Vereinsgründung ist der Erfolg des Freifunk Rheinland im
> Allgemeinen und der Aachener Community im Speziellen. Explizit
> notwendig scheint die Schaffung einer juristischen Person zur
> Aufrechterhaltung der bestehenden und zukünftigen Serverinfrastruktur.
> Auch weitergehende Aktivitäten der Community könnten im Rahmen des
> Vereins umgesetzt werden. Beispiele sind Informationsveranstaltungen
> zum Thema Freifunk, Planung von Projekten, Unterstützung bei der
> technologischen Entwicklung.
> Habt ihr Ideen und Projekte, die ihr mit der Plattform eines Vereins
> umsetzten möchtet?
>
> Der Verein würde unter anderem ermöglichen Fördermittel des Landes für
> den Ausbau unserer Infrastruktur und Fördermittel der Stadt für deren
> Betrieb in Höhe von 55.000€ abzurufen. Weiterhin ist Aachen die letzte
> der großen Communities des Freifunk Rheinland, die keinen eigenen Verein
> unterhält. Der Freifunk Rheinland ist mit über 400 Mitgliedern und über
> 40 Communities mittlerweile hinreichend mit der Koordination der
> überregionalen Arbeit ausgelastet.
> Alleine in der Region Aachen ist Freifunk in 2016 und 2017 jeweils um
> über 25% gewachsen. Aktuell bedeutet dies über 2.000 aktive Knoten mit
> im Durchschnitt 1,5 Gigabit/s genutzter Bandbreite. Durch die
> angestoßene Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen und anderen prominenten
> Installationen, wie bei der Aachener Bank, ist davon auszugehen, dass
> das Wachstum konstant bleibt.
> Wir freuen uns, alte und neue Freifunkende und Interessierte zur
> Diskussion begrüßen zu dürfen.
>
> Eure Freifunk-Community Aachen
>
> Kurzfassung:
> ------------
> – Community-Treffen am Dienstag, 6.2.2018 ab 19:30
>    im Chico Mendes, Pontstr. 72 in Aachen
> – Gründungstreffen 20.2. – Der Ort steht noch nicht fest!
> – Satzungsentwurf:
>    https://pad.freifunk.net/p/aachen-satzungsentwurf-verein
> – Anmerkungen und Kommentare bitte bis 13.2. an
>    kontakt at freifunk-aachen.de
>    oder in #vereinsgründung_ac im bekannten Slack.
>
> Das „Vortreffen“ ist heute Abend, aber Ihr könnt natürlich auch ohne
> Teilnahme daran Eure Vorschläge einbringen, mitdiskutieren und zum
> Gründungstreffen am 20. Februar kommen.
> _______________________________________________
> WLANtalk mailing list
> WLANtalk at freifunk.net
> Abonnement abbestellen? -> http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net
>
> Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung unter http://freifunk.net/mailinglisten

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