[WLANnews] TKÜV: Vorratsdatenspeicherung erst ab 100.000 WLAN-Nutzern (heise)

Leo Krüger leo at hamburg.freifunk.net
Fr Mai 5 22:05:10 CEST 2017


Wo steht das denn in dem von Heise verlinkten Entwurf?

Am 05.05.2017 um 19:51 schrieb Bjoern Franke:
> Laut einem neuen Entwurf für die
> Telekommunikations-Überwachungsverordnung soll ein Großteil der
> Hotspot-Betreiber nicht gezwungen werden, Nutzerdaten zu speichern. Für
> kleinere Provider gibt es darüber hinaus einige Sonderregeln.
> 
> [...]
> 
> In dem Papier heißt es nun, dass neben reinen E-Mail-Providern auch
> Erbringer "ausschließlich nichtkennungsbezogener Internetzugangsdienste
> über ein drahtloses lokales Netzwerk" keine Technik zur
> Vorratsdatenspeicherung bereithalten müssen, wenn daran "nicht mehr als
> 100.000 Teilnehmer oder sonstige Endnutzer angeschlossen sind". Aus der
> Begründung geht weiter hervor, dass dies nur für Zugänge gelten soll,
> die "alleine auf der Grundlage der bestehenden Gerätekennungen
> (MAC-Adresse) ohne Vergabe von Zugangskennungen erfolgen".
> 
> 
> https://www.heise.de/newsticker/meldung/TKUeV-Vorratsdatenspeicherung-erst-ab-100-000-WLAN-Nutzern-3704568.html?wt_ref=https%253A%252F%252Ft.co%252FlohEA9hqGl&wt_t=1494005166085
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