[WLANnews] Fwd: [Battlemesh] Routers locked in DE, US, CA

ff-scheuren-01 ff-scheuren-01 at web.de
Mo Jul 24 22:39:51 CEST 2017


Das ist leider ein Ergebnis der neuesten EU-Regulierung und wird -so
fürchte ich- das Ende des Konzepte  von OpenWRT und Freifunk bedeuten.

Router und AP fallen seit dem 12.06.2017 unter die Europäische RED
(Radio Equipment Directive) Richtlinie. (in Deutschland das zuküntige FuAG)

Die sieht für das Zusammenspiel von Hard- und Software folgendes vor


    1. Erwägungsgründe:

(16)

Die Konformität einiger Kategorien von Funkanlagen mit den in dieser
Richtlinie festgelegten grundlegenden Anforderungen kann durch die
Integration von Software oder durch Änderungen der bestehenden Software
beeinträchtigt werden. Ein Laden von Software durch den Benutzer, die
Funkanlage selbst oder einen Dritten sollte nur möglich sein, wenn dies
keine Beeinträchtigung der Konformität dieser Funkanlage mit den
geltenden grundlegenden Anforderungen zur Folge hat.

(meine Anmerkung: Für die Konformität mit den grundlegenden
Anforderungen wie Effektivität der Bandausnutzung, Einhaltung der
Grenzwerte, ... ist der Hersteller (der Hardware und Software=
verantwortlich. Dies kann mit fremder Firmware nicht garantiert werden. )

(19)

Die Überprüfung der Konformität von Kombinationen aus Funkanlagen und
Software durch die Funkanlagen selbst sollte nicht dazu missbraucht
werden, die Verwendung der Anlagen mit Software von unabhängigen
Anbietern zu verhindern. Die Verfügbarkeit von Informationen über die
Konformität beabsichtigter Kombinationen von Funkanlagen und Software
für Behörden, Hersteller und Benutzer dürfte zur Förderung des
Wettbewerbs beitragen. Zur Verwirklichung dieser Ziele sollte der
Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß Artikel 290
AEUV hinsichtlich der Festlegung von Kategorien oder Klassen von
Funkanlagen zu erlassen, für die die Hersteller Informationen über die
Konformität beabsichtigter Kombinationen von Funkanlagen und Software
mit den grundlegenden in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen
zur Verfügung stellen müssen.

(meine Anmerkung: Dies ist noch nicht umgesetzt und macht kein
Hersteller. Was weiß denn TP-Link was Freifunk da macht)

2. Richtlinie

Artikel 3

Grundlegende Anforderungen

(3)   Funkanlagen müssen in bestimmten Kategorien oder Klassen so
konstruiert sein, dass sie die folgenden grundlegenden Anforderungen
erfüllen:

---

i) sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt
werden soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die
Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.


Artikel 4

Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen
aus Funkanlagen und Software

(1)   Die Hersteller von Funkanlagen und von Software, die die
bestimmungsgemäße Nutzung von Funkanlagen ermöglicht, liefern den
Mitgliedstaaten und der Kommission Informationen über die Konformität
beabsichtigter Kombinationen von Funkanlagen und Software mit den
grundlegenden Anforderungen in Artikel 3. Solche Informationen sind das
Ergebnis einer Konformitätsbewertung nach Maßgabe des Artikels 17 und
werden in Form eines Hinweises zur Konformität erteilt, der die in
Anhang VI aufgeführten Angaben beinhaltet. In Abhängigkeit von der
jeweiligen spezifischen Kombination aus Funkanlage und Software muss aus
den Informationen eindeutig hervorgehen, welche Funkanlage und Software
bewertet wurden, und die Informationen sind stets auf dem aktuellen
Stand zu halten.

(meine Anmerkung; Wie soll dass eine Hersteller für Fremdsoftware
gewährleisten???)


Der Hersteller muss folgendes für die Behörden bereithalten:

ANHANG V

INHALT DER TECHNISCHEN UNTERLAGEN

Die technischen Unterlagen enthalten, falls vorhanden, zumindest
folgende Elemente:

a) eine allgemeine Beschreibung der Funkanlage einschließlich
    i) Fotografien oder Illustrationen, aus denen äußere Merkmale,
Kennzeichnungen und innerer Aufbau hervorgehen,
    ii) Software- oder Firmwareversionen, durch die die Erfüllung der
grundlegenden Anforderungen beeinflusst wird,
    iii) Nutzerinformationen und Installationsanweisungen;



Ich sehe daher das Aussterben der Router die angepasst werden und damit
eine Herausforderung für Freifunk

Viele Grüße
Herby




Am 24.07.2017 um 19:03 schrieb Arne Zachlod:
> Ja, die EAP220 von TP-Link sind schon seit geraumer Zeit gelockt (habe
> meinen glaube ich vor ca. einem Jahr gekauft).
>
> Bei diesem Modell nimmt der Bootloader und das Webinterface keine
> OpenWRT Firmware an, die Firmwares zum DL von der TP-Link Website
> scheinen RSA-Signiert zu sein (steht zumindest was von RSA im Bootlaoder).
> Einen TFTP-Mode gibts auch nicht mehr.
>
> Es gibt hier 3 Firmwares, EU, US und UN. Die UN Firmware ist weiterhin
> unlocked. Wenn das Device aber ein mal eine nicht-UN Firmware bekommen
> hat laesst es sich nicht zurueck flashen.
>
> Bye
> Arne
>
> On 07/24/2017 06:33 PM, Monic Meisel wrote:
>> Liebe Freifunkas,
>>
>> wer kann diese oder andere Erfahrungen teilen?
>>
>> LG Monic
>>
>>> Router lockdown is happening:
>>>
>>> https://ask.slashdot.org/story/17/07/23/2336235/ask-slashdot-how-can-you-avoid-routers-with-locked-firmware
>>>
>>> --
>>> Benjamin Henrion <bhenrion at ffii.org>
>>> FFII Brussels - +32-484-566109 - +32-2-3500762
>>> "In July 2005, after several failed attempts to legalise software
>>> patents in Europe, the patent establishment changed its strategy.
>>> Instead of explicitly seeking to sanction the patentability of
>>> software, they are now seeking to create a central European patent
>>> court, which would establish and enforce patentability rules in their
>>> favor, without any possibility of correction by competing courts or
>>> democratically elected legislators."
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