[WLANnews] Fwd: Ablehnung der Gemeinnützigkeit des Vereines "Bürgernetz Gera-Greiz"

Christoph Franzen freifunk at alte-pflasterei.de
So Apr 10 15:15:17 CEST 2016


Am Fri, 8 Apr 2016 22:00:48 +0200 schrieb Andreas Bräu <ab at andi95.de>:
> On 08.04.2016 21:40, Jens Viisauksena wrote:

Hallo,

> > es kann sein das sich Dinge ändern in bezug auf anerkannte
> > Gemeinnützigkeit. eine Vereinheitlichung ist zu begrüßen,

Vereinheitlichung ist nicht per se gut, vor allem dann nicht, wenn die
Vereine, die ihre Gemeinnützigkeit bescheinigt bekommen haben,
demnächst erneut darum kämpfen müssen.

Ein Kommunikationsnetz aufzubauen als Hauptvereinszweck ist eben für die
Verwaltung sowas wie eine Telefongesellschaft, also nicht steuerbefreit
und schon gar nicht „besonders förderungswürdig“, so daß Spenden und
Beiträge steuerlich absetzbar wären.

> > allerdings auch mit gesamtgesellschaftlicher Würdigung des
> > Ehrenamtes und der Netz Anbindung vieler auch schwieriger Orte, bzw
> > sozual benachteiligter Gruppen.

Es gibt aber einen festen Katalog von „gemeinnützigen“ Zwecken, da
fällt nicht alles drunter, was gesellschaftlich wünschenswert ist.

Für den Freifunk kommt eigentlich nur die Volksbildung in Frage,
vielleicht noch die Wissenschaft, das wäre aber atypisch und müßte auch
wieder erst durchgesetzt werden.

Man sollte sich also überlegen, was vom Freifunk insgesamt SICHER
darunter fällt und das in die Satzung schreiben und andere Dinge, die
man auch macht und auch dann noch machen darf, wenn sie nicht als Zweck
in der Satzung stehen, eben NICHT als Vereinszweck deklarieren.

Neue besonders förderungswürdige Zwecke zu schaffen, dürfte schwierig
werden, insbesondere vor dem Hintergrund, daß die Telekom dadurch ja
nicht plötzlich auch gemeinnützig werden soll.

> > es lohnen also con jedem ausgehend sicher einfache Rückfragen an
> > Mitglieder des Landes und Bundestages, sowie der Verkehrs (it)
> > Finanz und Justiz Ministerien

Weiß ich nicht, ob sich das lohnt. Politiker neigen zu schönen Worten
zur Sinnhaftigkeit des Freifunks oder von sonstwas ehrenamtlichem,
rudern aber oft zurück, wenn es um konkrete Vergünstigungen geht und
ihnen die Verwaltungsbürokratie erklärt, das zur Zeit geltende Recht
gebe das nicht her.

Die Gerichte und die Finanzverwaltung richten sich auch nicht nach
unverbindlichen Einschätzungen eines Ministeriums. So gab es beim
Verbraucherschutz im Online-Handel schon großen Ärger nach einer
Rechtsänderung: das Justizministerium hatte eine „Musterbelehrung“ zum
Rückgaberecht herausgegeben, die war aber laut späterem Gerichtsurteil
nicht ausreichend. Man kann sich auf solche Antworten schlicht nicht
verlassen.

> bevor jeder einzeln losrennt sollte sich vielleicht jemand finden, der
> das koordiniert. Die Anfragen sollten gut vorbereitet sein, sowas kann
> auch mal gut nach hinten losgehen.

Das auf jeden Fall. Ich finde es grundsätzlich schwierig, politisch mit
irgendwas vorzupreschen, da besteht stets die Gefahr, daß es aus
sachfremden Gründen auf Ablehnung stößt (weil es vom politischen Gegner
aufgegriffen wird) oder daß eine Gleichbehandlung auf niedrigerem
Niveau herauskommt.

Viele Grüße.

-- 
Christoph Franzen


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