[WLANnews] RICHTLINIE 2014/53/EU Gedankenspiele

jens jens at viisauksena.de
Mi Okt 7 22:16:00 CEST 2015


Ich denke da geht es zum Beispiel um die Einstellung der Sendeleistung,
OpenWRT normal kompiliert erfüllt die Anforderungen (man kann dann nur
weniger Leistung aus diversen Routern, aber niemals mehr rausholen)
Insofern würde ich das als eine Konforme Software sehen,

wohingehend selbst compiliert mit dem Zweck die Sendeleistung über das
in deiner Region erlaube Hinaus zu ermöglichen würde sozusagen
automatisch dazu führen das der Router nicht mehr Konform ist und daher
eine illegale Sendeanlage darstellt.

man könnte rauslesen das man jetzt diese Konformität aktiv bestätigen muss.
Ich les das eher umgekehrt,
das unkonforme  Software entweder illegal sein muss,
das unkonformer Gebrauch = illegale Sendeanlagen sind
das das bereitstellen illegal ist
das die routeranbieter irgendwie realitätsfern nur speziell signierte
sendeleistungstreiber laufen lassen (welcome cloed source)

my 5 cents


On 07.10.2015 22:02, Alexander Kloppenburg wrote:
> moin moin
>
> Einfach mal ein paar Grundgedanken:
>
>
> Auszug aus der Richtlinie
> -----------------------------------------
>
> Artikel 3
>
> Grundlegende Anforderungen
>
> ...
> ...
> ...
>
> i)
>
> 	
>
> Sie unterstützen bestimmte Funktionen, mit denen sichergestellt werden
> soll, dass nur solche Software geladen werden kann, für die die
> Konformität ihrer Kombination mit der Funkanlage nachgewiesen wurde.
>
>
> ---------------------------------------------
>
> Auszug aus der Richtlinie
> ---------------------------------
> in Erwägung nachstehender Gründe:
> ...
>>>
> (19)
>
> 	
>
> Die Überprüfung der Konformität von Kombinationen aus Funkanlagen und
> Software durch die Funkanlagen selbst sollte nicht dazu missbraucht
> werden, die Verwendung der Anlagen mit Software von unabhängigen
> Anbietern zu verhindern. Die Verfügbarkeit von Informationen über die
> Konformität beabsichtigter Kombinationen von Funkanlagen und Software
> für Behörden, Hersteller und Benutzer dürfte zur Förderung des
> Wettbewerbs beitragen. Zur Verwirklichung dieser Ziele sollte der
> Kommission die Befugnis übertragen werden, Rechtsakte gemäß
> Artikel 290 AEUV hinsichtlich der Festlegung von Kategorien oder
> Klassen von Funkanlagen zu erlassen, für die die Hersteller
> Informationen über die Konformität beabsichtigter Kombinationen von
> Funkanlagen und Software mit den grundlegenden in dieser Richtlinie
> festgelegten Anforderungen zur Verfügung stellen müssen.
>
>
> -------------------------------
>
> Wie aufwendig ist es eigentlich Freifunk-Software als Konformität
> gerecht zu bekommen. Somit gibt es Idee mit den Hersteller darüber mal
> in die Verhandlung zu gehen. Oder sind da bereits Gespräche im Gange?
> Gibt es ne Hardware Lösung wodurch der (19) gewährleistet wird …
> Gibt es Software Ansätze 
>
> anderer Weg: 
> Wenn wir (Freifunk) eine eigene Prüfung der Software bestehen und als
> Ergebnis: Konformität gerecht sind, wäre ja auch alles OK.
>
>
> Gruß
> Alexander
>
> http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A32014L0053
>
>
>
> _______________________________________________
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