[WLANnews] Jugenschutz beim Internetzugang: Pseudoargument oder hat das wirklich nen Hintergrund?

Steini freifunk at total-connection.net
Mi Okt 16 09:57:08 CEST 2013


Hallo zusammen,

ich hab bei unsren Gesprächen mit der Stadt Augsburg mal konkret
nachgefragt, auf welcher Grundlage sie denn die Notwendigkeit sehen,
dass Websperren zum Jugendschutz eingesetzt werden müssen.
Daraufhin hab ich den Brief bekommen, der sich etwas Allgemeiner auf's
Jugendschutzgesetz, das Strafgesetzbuch und den
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag beziehen.

Ich kenne mich nicht detailliert aus, kann mir aber nicht vorstellen,
dass da drinsteht, dass man Jugendschutz in so einer strikten Form und
vor allem nicht durch Websperren umsetzen muss.

Falls jemand da genaueres zu weiß, würd's mich interessieren. Nich um
nachzukarten, das bringt garnix, einfach aus purem Interesse und evtl.
gut falls die Diskussionen in anderen Städten wieder auftreten.

Ciao

Steini

Am 18.07.2013 20:13, schrieb Frank Rühlemann:
> Hi,
>
> wir hatten neulich ein Gespräch mit unserer städtischen IT. Unterm
> Strich konnte vermittelt werden, dass sie das Projekt gut und
> unterstützenswert finden, aber wir im städtischen Intranet keinen
> Zugriff bekommen dürfen. Selbst als Transitnetz darf das dafür nicht
> benutzt werden.
>
> Aber wenn einzelne Einrichtungen dafür eigene Leitungen mieten, könnten
> diese das -- unter eigener Verantwortung -- bereitstellen. Es soll mal
> geschaut werden, ob man von der Rechtsabteilung eine klare Aussage
> bekommen könnte.
>
> Am Ende hat uns das Gespräch ziemlich geholfen, da es uns einen kleinen
> Einblick in die Organisation der Stadt ermöglichte, auch wenn es eine
> (halbe) Absage war.
>
> Gruß
> Frank
>
> Am 18.07.2013 08:29, schrieb Steini:
>> Hallo Reto, Hi @all,
>>
>> danke für deine Antwort, die bringt mit so einiges.
>>
>> Zu allen Vorrednern, ich will keine Jugenschutzfilter und hab einen
>> entsprechenden Dringlichkeitsantrag, der letzte Woche diskutiert wurde
>> und so nen Mist enthielt, schon zerlegt.
>>
>> Ich wollte mich jetzt nur nochmal rückversichern, auch um juristisches
>> Hintergrundwissen zu bekommen und auch um sagen zu können "das hat mir
>> ein Jurist aus'm Freifunk-Umfeld gesagt, sagt die städtische
>> Rechtsabteilung was anderes?".
>>
>> Was Ihr bedenken müsste is die politische Ebene, ich weiß das wird jetzt
>> einige von uns total annerven, aber wenn ihr mit mit eurer Stadt was
>> machen wollt, kommt Ihr um die Ebene nicht drum rum, erstens weil die
>> Geld hat (gut), zweitens weil se gewählt werden wollen (schlecht).
>> Gerade letzter Punkt könnte zu nem Bummerrang führen, wenn im Vorfeld
>> die Sorge hochpoppt "Ja, da könnte ja dann empörte Eltern kommen "Mein
>> Kind hat aus Ihrem Internet Titten&Ärsche geguckt, Sie tun ja garnix
>> dagegen, ich schreib das der Zeitung und dann wählt Sie im Frühjahr
>> keiner mehr". Spätestens JETZT und seien es nur Überlegungen, bekommen
>> die Stadträte, der Bürgermeister und die Parteipolitiker evtl. kalte
>> Füße. Imho sind da gute Argumente toll, aber wenig wert, wenn se Angst
>> haben wegen so nem lokalen Bullshit nicht mehr Bundeskanzler_in zu werden.
>>
>> Danke für alle Diskussionbeiträge! Nächsten Mittwoch is für uns ne erste
>> Bewährungsprobe mit der städtischen IT-Abteilung.
>>
>> Ciao
>>
>> Steini
>>
>> Am 17.07.2013 17:38, schrieb Reto Mantz:
>>> Hallo Steini,
>>> Am 17.07.13 10:11, schrieb Steini:
>>>> Wo ich mir jetzt juristisch unsicher bin is der Jugendschutz. Daher die
>>>> Frage an Euch, an alle die was wissen:
>>>> * Isses irgendwo verpflichtend vorgeschrieben, dass Freifunk, das ja
>>>> potentiell von nem 6jährigen genutzt werden kann, eine Art Jugendschutz
>>>> vornehmen muss. So wie's z.B. Bibliotheken oder Arbeitgeber machen, die
>>>> Azubi's haben, die U18 sind?
>>> Ich denke, das richtige Argument wäre hier, darauf abzustellen, ob die
>>> Telekom so was auch machen muss. Und die Antwort darauf kann sich jeder,
>>> auch die Stadt, auch die Fachabteilung, noch selbst überlegen.
>>>
>>> Die Gerichte sind sich grundsätzlich einig, dass der Access Provider
>>> (und Freifunker sind auch Access Provider, auch wenn es dazu noch keine
>>> Urteile gibt) präventive Filterpflichten *nicht* ergreifen muss. Auch im
>>> Hinblick auf den Jugendschutz ist sich zumindest die juristische
>>> Literatur (Urteile dazu sind mir nicht bekannt) einig, dass präventive
>>> Filterpflichten nicht bestehen. Das *Einzige*, worum in dieser Frage
>>> Streit besteht, ist, ob Access Provider nach § 7
>>> JugendmediendiensteStaatsVertrag (JMStV) einen Jugendschutzbeauftragten
>>> bestimmen müssen. Die wohl herrschende Meinung sagt: Nein
>>> (Spindler/Schuster, Recht der elektronischen Medien, C.H. Beck, 2.
>>> Auflage, 2011, § 7 JMStV Rn. 5 mit weiteren Nachweisen).
>>>
>>> Wenn die Stadt Augsburg sich dazu rechtlich beraten lassen will, lässt
>>> sich dafür sicher jemand finden, bin auch gerne bei der Suche
>>> behilflich. Aber die Antwort wird nicht anders lauten.
>>>
>>> Viele Grüße
>>> Reto
>>>
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