[WLANnews] Beschwerde meinerseits bei der Internet-Polizei Berlin und Entschuldigung bei dem betroffenen Hauseigentümer.

Kurt sunkl at gmx.de
So Jun 16 10:57:29 CEST 2013


Sie sollten einen Roman schreiben ......

smilebef at gmail.com schrieb:

>morgen sende ich das hier ab, wenn es Einwende gibt, dürfen diese noch
>angemerkt werden.
>
>
>Beschwerde bei der Polizei Berlin zu Vorgang: 130606-0940-255960
>nachdem die Anhörung der Polizei zu diesem Vorfall bei mir schriftlich
>eingegangen ist. Eine Kopie dieser Beschwerde erhält der
>Freifunk-Verein und der Eigentümer des betreffenden Hauses.
>
>
>Enstchuldigung beim Haus-Eigentümer:
>  Hiermit entschuldige ich mich bei dem Eigentümer des betreffenden
>Hauses für mein Begängnis und versichere Ihm,
>mit seinem Eigentum sorgsamst umgegangen zu sein. Ich versichere
>ebenfalls, das dies eine Ausnahme gewesen ist und dies auch nur wegen
>der Neigung meines Nachbarn geschah, meine Funkanlage regelmäßig zu
>entwenden zu zerstören oder sogar vom Dach zu werfen. (Bleiakku,
>Funkgerät, 50W Solarzelle, Batterie-Ladegerät)
>
>
>In diesem Brief steht meine Meinung und mein begrenztes Wissen.
>Ich habe mir beim Verfassen kein Rechtsbeistand geholt, es können also
>Denk-Fehler enthalten sein. Diese werden wir aber sicherlich gemeinsam
>aufklären.
>
>
>Der Vorwurf gegen mich zu dieser Zeit: 
>  Hausfriedensbruch durch das Betreten einer Dachfläche unseres
>Nachbarhauses.
>
>Mein Beweggrund das fremde Dach zu betreten:
>  Um meine Freifunkanlage vor den mutwilligen und zerstörenden
>Übergriffen meines aggressiven und scheinbar wild gewordenen Nachbarn
>zu schützen.
>
>
>Sachverhalt:
>  Der oben beschriebene aggressive Hausbewohner aus unserem Haus, hat
>die Polizei gerufen, um mich, wegen des, meiner Meinung nach nicht
>gegebenen Tatbestand des Hausfriedensbruchs (siehe unten) anzuzeigen.
>  Das geschah nachdem dieser Nachbar selbst als fremde Person des
>Nachbargrundstücks dieses Nachbargrundstück unter Zeugen betreten hat,
>und auf diesem Dach an meiner Funkanlage alle Kabel herausgerissen hat.
>  Die Polizeibeamten hätte in diesem Fall meiner Meinung nach lediglich
>Streitschlichtend wirken müssen. Statt dessen reagiert der leitende
>Beamte der Polizei hier auf eigenartiger Weise regelrecht parteiisch
>gegen mich, gegen Freifunk und damit auch gegen einen Zeugen. Der
>Polizeibeamte suchte so fieberhaft nach einer illegale Handlung
>meinerseits, so dass ich erst im nach hinein Herrn Müller von der
>Funkzentrale telefonisch verständlich machen konnte, das der anzeigende
>aggressive Nachbar selbst auch auf dem Nachbardach gewesen ist, eine
>Minute bevor er die Polizei verständigte. Obwohl die Beamten auch seine
>Papiere aufgenommen hatten, musste ich Herrn Müller erst telefonisch im
>Nachhinein erklären, dass der anzeigende Nachbar überhaupt nicht im
>Nachbarhaus wohnt, sondern in meinem Haus. Und dass der anzeigende
>Nachbar damit selbst den vermeintlichen Hausfriedensbruch begangen hat.
>Dieser Nachbar hat bei seiner Tat schon viel eher den Tatbestand eines
>Friedensbruches begangen, da er auf dem Nachbardach eine mutwillige
>Sachbeschädigung an meiner Funkanlage durchgeführt hat. Diese
>Sachbeschädigung wurde unter Protest des Zeugen durchgeführt. Der Zeuge
>wurde vor der Sachbeschädigung von dem aggressiven Nachbarn beleidigt.
>Der Polizeibeamte benannte diese Taten des Nachbarn lediglich einen
>Nachbarschaftsstreit, aber ermittelt gegen mich im Falle eines
>Verstoßes gegen das Telekomunikationsgesetz und wegen
>Hausfriedensbruch. Der aggressive Nachbar, weiß mit Sicherheit nicht,
>was eine Bundesnetzagentur ist, und hat die Beamten sicherlich nicht zu
>solch einer Recherche bewegt. Somit ist die Recherche vermutlich von
>dem mobilen Beamten bzw. von Herrn Müller in der Funkleitzentrale
>ausgegangen.
>
>Vorwurf gegen den leitenden Beamten, welcher diesen Vorgang aufgenommen
>hat und gegen Herrn Müller, welcher während dieser Zeit in der
>Funkzentrahle Wedekindstr. saß: Die Polizei hat sich meines Erachtens
>nach in dieser Sache aus Unwissenheit und Vorsatz Konflikt-Aufwiegelnd
>verhalten und ohne realer Bedrohung meinerseits, oder auch ohne
>dringendem Handlungsbedarfes versucht mir eine kriminelle Handlung
>anzubasteln. Das ist trotz Anzeige des aggressiven Nachbarn, meiner
>Meinung nach eine unbegründete und willkürliche Aufnahme einer
>Ermittlung gegen mich und den Freifunk. Obwohl dem Polizeibeamten von
>vorn herein nicht klar war, ob Freifunk tatsächlich illegal ist. Für
>mich bleibt es auch ein Rätzel, wo der Zusammenhang, von Freifunk und
>illegaler Handlung im Kopf dieses Beamten herkommt. 
>
>
>Nähere Ausführungen:
>
>Zum einen 
>  wollten die Polizei mir eine illegale Handlung mit einem
>handelsüblichen Router anbasteln. Ohne einem dringenden Tatverdacht,
>ohne einer Beschwerde der Bundesnetzagentur, und ohne oder einer
>Beschwerde der deutschen Telekom ermittelte die Polizei gegen mich, im
>Verstoß gegen das Telekomunikationsgesetz und behauptete ich müsse
>diese Anlage genemigen lassen. (Dies macht jedoch bereits der
>Hersteller) Zum anderen wollten die Polizei mir den Tatbestand
>Hausfriedensbruch anbasteln. Zu diesem Zweck informierte die Polizei
>die Hausverwaltung und hat eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch beim
>Eigentümer regelrecht angefragt. Das ist schon deswegen Absurd, weil
>hier keine Partei des Nachbarhauses diese Sache überhaupt bemerkt
>hatte. Es bestand eigentlich überhaupt kein Grund den Eigentümer zu
>informieren, weil ohne dem bewusstem Wissen des Eigentümers von dieser
>Tat zum Tatzeitpunk überhaupt kein Straftatbestand des Friedensbruches
>vorliegen kann. Zum einen muß der Hausbesitzer allen möglichen Personen
>vorweg ein Verbot erteilen und zum anderen muß jemand einen Frieden
>brechen. Selbst wenn sich der Eigentümer zur Anzeige entschließen
>sollte, müssen die Umstände wirklich schlecht für mich ausfallen, wenn
>es hier zu einer Verurteilung kommt. Da ich mich größtenteils auf
>der Brandschutzmauer bewegt habe, bestand weder eine Beeinträchtigung
>der Hausbewohner noch wurde die Substanz des Hauses beschädigt.
>Weshalb die Hausbewohner meine Begängnis auch nicht bemerkten,
>geschweige denn anzeigten. Eben deshalb wurde die Polizei auch nicht
>von den eigentlichen betreffenden Parteien informiert, sondern von dem
>aggesieven Nachbarn ( aus unserem Vorderhaus). (Die Dachterasse liegt
>über dem Seitenflügel, in dem ich wohne.)
>
>
>1. Der Tatbestand des Hausfriedensbruches ist erst dann erfüllt, 
>  wenn ich trotz eines Verbotes des Eigentümers ein fremdes Grundstück
>betreten hätte. Zu dem muß ein Friedensbruch vorliegen, welcher selbst
>mit Verbot des Eigentümers auf dem Dach beim Sonnenbad nur schwierig
>nachzuweisen ist.
>
>2. In diesem Fall hat der Polizeibeamte regelrecht aufwiegelnd gewirkt.
>  Vielleicht frei nach dem Motto: Zeigen Sie doch bitte diese Typen an.
>  Das ist ein Freifunker, der hat lange Haare! Der muß doch irgendwo kriminell sein.
>
>3. Der Besitzer des Nachbarhauses, welcher sowieso Kenntniss von der
>Nachbardachterasse und dem möglichen Betreten des Daches durch unsere
>Hausbewohner hat, hätte sicherlich seine Bedenken schon längst geäußert,
>  wenn er an dieser Stelle Probleme sehen würde. 
>  Zum anderen kommen auch Bewohner des Nachbarhauses zu uns auf die
>Dachterasse und betreten ihr eigenes Dach auf diese Weise.
>
>Beschwerde:
>  Allein durch das unbegründete Informieren des Hausbesitzers
>  erzeugt die Polizei Unannehmlichkeiten und einen Arbeitsaufwand
>  beim Hauseigentümer und möglicherweise ein Umdenken dieses 
>  Hauseigentümers gegen uns Hausbewohner (im allgemeinen). 
>  Diese Handlung wird sich ganz sicher in einer Ablehnenden Haltung
>  gegen uns Hausbewohnern äußern und selbst eine Art Friedensbruch
>bewirken! Dafür darf ich mich schon heute bedanken!
>
>
>Möglicher Bezug Freifunk:
>  Da ich, wegen Zerstörungsattacken an meinen Funkanlagen durch den
>aggesiven Nachbarn, schon mehrfach mit der Polizei in Berührung
>gekommen bin, war diese Funkanlage im Bezug mit dem Nachbarn und dem
>Hausdach schon im Polizei-Computer zu finden. 
>  Seltsam empfand ich nämlich das besondere Interesse der
>Polizei-Beamten, wissen zu wollen, wass ich wohl mit diesem Router im
>ISN-Band treibe. Dass ich eine neue Formel, zur schnellen Berechnung
>von Verschlüsselungstechniken gefunden hätte und diese auch anwenden
>würde, schien wohl auch den Beamten zu futuristisch zu sein. Damit
>würde ich nämlich tatsächlich illegale Handlungen treiben. Dies war
>aber nicht Gegenstand Ihrer Recherche. Sonst hätten sie die Anlage auch
>sicherstellen müssen. Der Leitende Beamte ging mit Nachdruck auf mich
>zu, und wollte wissen, was ich wohl mit dieser Anlage treibe. Er gaben
>mir sogar zu verstehen, dass alles was ich sage, gegen mich verwendet
>werden kann. Trotzdem bestand der Beamte auf meine Aussage. Unter
>Zeugen, wohlgemerkt! Ich denke, dass es weder den Bamten noch den
>Polizeistab und auch nicht den Innenminister etwas angeht, was ich in
>diesem demokratischen Staat mit meinem Router auf dem Dach treibe,
>solange keine Beschwerde der Bundesnetzagentur vorliegt.
>  Ich gestand trotzdem, wegen meiner grundehrlichen Haltung und um dem
>Beamten zu Zeigen, dass ich zur Kooperation bereit bin,  "Ich betreibe
>einen Freifunk Knoten". Auf Grundlage meiner Aussage recherchierten die
>Beamten schließlich akribisch über die Legalität von Freifunk und ob
>ich diese Funkanlge bei der Bundesnetzagentur hätte zulassen müssen.
>  Ich brachte sogar die Zulassung des Herstellers TP-Link in die
>Dienstelle um mich zu entlasten. Sie suchten ganz offensichtlich ob
>Freifunk wohl illegal sei, ohne eine Anzeige von einer Personen mit
>berechtigtem Interesse erhalten zu haben. Das nenne ich Willkür und
>Generalverdacht oder gezielten Versuch der Kriminalisierung. 
>
>
>
>Weitere Auswirkungen:
>  Lustig ist auch zu sehen, wenn ich mich nun bei der
>Polizeidienststelle oder bei Hauseigentümer vorstelle, "Hallo ich bin
>der, gegen den wegen Hausfriedensbruch und Verletzung des
>Telekomunikationsgesetzes ermittelt wird.", wie sich die Personen
>plötzlich abwenden und das anfänglich nette Gespräch versuchen zu
>verkürzen. Es ist den Beamten wahrscheinlich nicht klar, dass ich,
>wegen betretens der Nachbardachfläche, noch nicht verurteilt wurde.
>Obwohl sie eine einschlägige Ausbildung erhalten haben.
>
>
>
>
>Nachwort:
>  Ich bin mit Sicherheit nicht der erste auf diesem Dach gewesen. Das
>scheint dem Hausbesitzer bis jetzt jedoch nicht sonderlich gestört zu
>haben, sonst hätten wir bereits ein generelles Verbot erhalten. Ich kann
>mir momentan auch nichts kriminelleres vorstellen, als die Aussicht auf
>dem Hausdach eines fremden Hauses zu genießen. So wie dies täglich im
>Berlin tausendfach geschieht. Als Argument der Polizeibeamten bekam ich
>immer wieder zu hören, wie viel sie zu tun hätten und dass wir das mit
>dem Nachbarschaftsstreit doch bitte unter uns zu klären hätten. Wohl
>kaum! Das wäre Selbstjustiz, genau dafür haben wir meiner Meinung nach
>die Polizei.
>
>
>Vielen Dank für ihre Geduld, und für Ihr Verständnis.
>
>_______________________________________________
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