[WLANnews] Vorschlag für öffentliche IP-Adressen

Bartsch, Rene renne.bartsch at gmail.com
So Nov 4 20:17:28 CET 2012


Am 04.11.2012 18:20:29, schrieb knowitall at fastmail.net:
> Hi,
> 
> seid Ihr Euch mit der Haftung ganz sicher? Das Haftungsprivileg (§ 8
> TMG) gilt ja 'nur' für Schadensersatz und nicht für Beseitigungs- oder
> Unterlassungsansprüche z.B. aus dem UrhG...


Jeder Knotenbetreiber hat nur die eigenen öffentlichen IPs, aller anderer Traffic wird nur gerouted. Knoten leiten nur einzelne Pakete weiter, dabei können die einzelnen Pakete über hunderte verschiedene Knoten gerouted sein. Es dürfte also schwer nachzuvollziehen sein, wer was gerouted hat. Damit dürfte es juristisch auch sehr schwierig sein, einem Knotenbetreiber eine ernsthafte Beteiligung an einer Datenverbindung zuzuordnen.

Der Inhaber des AS dagegen annonciert nur die Routen zu den Gateways einer Freifunk-Community. Einzelne IP-Adressen aus den BGP-Annoncen herauszunehmen ist zwar im Prinzip möglich, würde die Routing-Tabellen aber bei allen ISPs weltweit so extrem aufblähen, dass das Internet zusammenbrechen würde, wenn die ISPs nicht das komplette AS ignorieren. Juristisch dürfte das aber unverhältnismäßig sein. Im besten Fall könnten vielleicht die Betreiber der Internet-Gateways eine Anordnung bekommen, IPs zu blockieren. Aber solche Sperrverfügungen sind vor Gericht schon gekippt worden.

Das ist zwar nur meine persönliche Meinung als juristischer Laie, aber für die Abmahntrolle dürfte es schwer werden, in diesem Konstrukt einen juristischen Hebel zu finden.

Falls hier ein Anwalt auf der Mailingliste ist, würde ich gerne seine Meinung hören ...

Grüße,

Renne

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