[WLANnews] heise: BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein

Benjamin Hagemann benny at benny.de
Mi Mai 12 13:22:07 CEST 2010


re,

golem: Kein Schadensersatz für unzureichend gesichertes WLAN
http://www.golem.de/1005/75078.html

np: BGH schränkt Folgen der Störerhaftung für WLAN-Betreiber ein
http://www.netzpolitik.org/2010/bgh-schraenkt-folgen-der-stoererhaftung-fuer-wlan-betreiber-ein/


die Grünen dazu:

-------- Original-Nachricht --------
Betreff: [Pmabo] Etwas Klarheit, aber kein wirklicher Fortschritt
Datum: Wed, 12 May 2010 12:51:17 +0200
Von: pmabo at listen.gruene.de
Antwort an: presse at gruene.de
An: pmabo at listen.gruene.de

PRESSEDIENST BUENDNIS 90/DIE GRUENEN Bundesvorstand
Dr. Jens Althoff, Pressesprecher
Platz vor dem Neuen Tor 1 * 10115 Berlin
Email: mailto:presse at gruene.de
Tel: 030 - 28442 130 * Fax: 030 - 28442 234
**********************************************************
Nr. 072/10
Datum: 12.05.2010


Etwas Klarheit, aber kein wirklicher Fortschritt
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Zur heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur so genannten
Störerhaftung bei offenen WLAN-Anschlüssen erklärt Malte Spitz, Mitglied
des Bundesvorstandes von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:


„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist eine
Sowohl-als-auch-Entscheidung und stärkt die Offenheit unserer digitalen
Netzstruktur nicht. Es wird pragmatisch mit dem Problem umgegangen, auch
wenn die konkreten Folgen für offene Netze noch nicht absehbar sind.
Privatpersonen sind nun verpflichtet, ihre Funknetzwerke ausreichend
abzusichern, damit sie nicht offen nutzbar sind. Anschlussinhaber können
ansonsten auf Unterlassung belangt werden, wenn über den auf sie
angemeldeten Internetzugang durch andere Rechtsverletzungen, im
konkreten Fall Urheberrechtsverletzungen, begangen werden. Dabei sind
offene Internetzugänge heute bereits gang und gäbe, in Cafés, in
öffentlichen Einrichtungen oder bei vielfältigen Freifunkprojekten.
Anschlussinhaber sitzen nun weiterhin zur Hälfte auf der Anklagebank,
auch wenn sie für die Taten selber nicht haftbar gemacht werden können.
Die konkreten Auswirkungen des Urteils sind abzuwarten. Der
Bundesgerichtshof hat aber all den aktiven Menschen, die sich für freie
und offene WLAN-Zugänge einsetzen, mindestens die Gelbe Karte gezeigt,
wenn nicht sogar in der Endkonsequenz die Rote.

Zu begrüßen ist allerdings die Klarstellung, dass die gesetzliche
Deckelung der Abmahnkosten auf 100 Euro anzuwenden ist. Damit kann den
Geschäftsmodellen der Abmahnindustrie hoffentlich endlich ein Ende
bereitet werden. Grundsätzlich muss aber die Politik eine weitere
Antwort auf die Konsequenzen des Urteils finden. Klarheit wurde nur im
konkreten Fall geschaffen, viele andere mögliche Fälle und Situationen
bleiben aber weiterhin ungeklärt.

Wir GRÜNE treten für ein System öffentlicher WLAN-Zugänge ein. Wir
wollen die digitale Spaltung in unserer Gesellschaft überwinden. Der
freie Zugang zum Internet gehört für uns zur öffentlichen
Daseinsvorsorge, zur Grundversorgung der Bevölkerung. Dies ist im 21.
Jahrhundert eine der zentralen Gerechtigkeitsfragen. Die digitale
Teilhabe ist ein Bestandteil des sozialen Lebens und für Bildung und
Arbeit unverzichtbar.“
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Grüße, Benny

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