[WLANnews] blog: Offene Netze und Recht

Juergen Neumann j.neumann at junes.eu
Do Jul 1 11:52:09 CEST 2010


Am Mittwoch, den 30.06.2010, 16:08 +0200 schrieb Klaus Kruse:
> ...
> Stimmt genau, denn Freifunk ist (und das betonen auch deutlich) erstmal nur
> das Netzwerk miteinander verbundener Router, für dessen Intra-Wolken-Verkehr
> das PPA gilt. Es gilt nach dem PPA daher: Kein Router darf die Pakete eines
> anderen wegschmeißen oder verändern.
> 
> Aber "Internetzugang" kann als ein eigener, fakultativer Dienst angesehen
> werden, für den man eigene Zugangsregeln festlegen kann. Daher greift das
> PPA hier nicht mehr - obwohl ich glaube, dass die Vordenker des PPA das
> nicht so meinen würden.

Hallo Klaus et al,

ich war an der Ausarbeitung des PPA in allen Phasen beteiligt und möchte
bekräftigen, dass das PPA genau so gemeint war, wie Du es oben
geschrieben hast. 

Es gilt innerhalb des Community-"Intranets". Das Internet ist im Sinne
des PPA ein "anderes" Netz (andere Dienste), dessen Regeln (leider)
nicht von der Community selbst bestimmt werden können.

An dem Gateway geschieht der Übergang in das andere Netz. Die Regeln für
den Dienstübergang kann jeder User für sein Gateway selbst bestimmen
(Accounting, VPN, Filter, Shaping, kostenlos/-pflichtig, etc.).

Idealerweise sollte das zusätzliche "Angebot" entsprechend transparent
dokumentiert werden. Und der User sollte die Wahl haben, ob er/sie das
Angebot nutzen möchte. Gerade deshalb ist es m.E.n. auch wichtig, dass
mensch sich sein Internetgateway im OLSR/B.A.T.M.A.N. selber aussuchen
kann / können soll. 

LG

Juergen

PS: Dass wir (die das PPA formuliert haben) uns natürlich auch ein
möglichst offenes und freies Internet wünschen, ist klar, entspricht
aber eben nicht (und leider immer weniger) der Realität.





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