[WLANnews] Was wäre wenn ... ?

Thomas Hempe freifunk at thomashempe.de
Mo Dez 13 20:33:43 CET 2010


Hallo, 
mal so eine allgemeine Frage. Ich weiss nicht ob diese vielleicht schon beantwortet wurde.
So weit ich weiss bieten Hotels / Cafés Bars teilweise ja kostenloses Internet für ihre Gäste. Wer haftet dort ? 
Ich habe auch ein ungutes Gefühl meinen Internetzugang freizugeben.
Wir sollten mal allgemein einen Satz an Fragen /Konstellationen zusammen stellen und mit diesem mal zu einem Anwalt gehen um mal klare Antworten zu bekommen.
 
Viele Grüße 
    Thomas Hempe

Am 13.12.2010 um 20:29 schrieb michael-freifunk at fami-braun.de:

> Hi,
> 
> Am 13.12.2010 20:08, schrieb Michael Fiedler:
>> Am Montag, den 13.12.2010, 19:20 +0100 schrieb Juergen Neumann:
>>> ## Das Thema Störerhaftung lässt sich an sich eigentlich leicht
>>> umgehen:
>>> 
>>> 1. Mensch gründet einen Verein (o.ä.) und mietet darüber einen Server
>>> im
>>> Internet, den man als VPN-Endpunkt für den Traffic aus dem WLAN-Netz
>>> nutzt. Den kann man dann noch Filtern wenn es sein muss, oder man
>>> wartet
>>> halt erst mal ab, was dann so passiert ....
>> 
>> inwiefern schützt der Verein dann vor der Störerhaftung? Geht das Risiko
>> dann nicht im Zweifelsfall z. B. auf Vereinsvorstände über?
> 
> mir hat ein Anwalt aus Erfurt erklärt, dass es sich dabei um
> Delikthaftung handelt und dadurch Geschäftsführer, etc.
> gesamtschuldnerisch haften.
> 
> Bringt also nix.
> 
> Grüße,
> Michael
> _______________________________________________
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