[WLANnews] Bundesverfassungsgericht und der Hackerparagraph 202

Daniel Paufler dpaufler at leo34.net
Fr Jul 10 11:38:53 CEST 2009


FYI:

"Das Bundesverfassungsgericht hat im Juni die Entscheidung mitgeteilt,
dass der Beschwerdeführer gegen den sogenannten Hackerparagraphen §202c
nicht in seinen Rechten verletzt ist, weil nach dem von ihm
geschilderten Sachverhalt kein Risiko einer Strafverfolgung besteht:
Verfassungsbeschwerden gegen § 202c Abs. 1 Nr. 2 StGB unzulässig. Zu der
Entscheidung habe ich den Computer-Sicherheitsexperten Professor Dr.
Rüdiger Weis interviewt, der die Klage mit eingereicht hatte. Die
Urteilsbegründung ist etwas sehr kryptisch-juristisch verfasst und
beinahe unlesbar für einen Laien. Dieses Interview führt zu etwas mehr
Klarheit."

http://www.pro-linux.de/berichte/hackerparagraph.html
http://netzpolitik.org/2009/netzpolitik-interview-bundesverfassungsgericht-und-der-hackerparagraph-202/

Grüße

Daniel

-- 
Dipl. Inf. (FH) Daniel Paufler
Angewandte Informatik - Computer Aided Facility Management

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