[WLANnews] Fwd: [ak-vorrat] Neues vom BVerfG
mickey
mickey at netfreaks.org
Fr Sep 26 08:32:49 CEST 2008
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-------- Original Message --------
Subject: [ak-vorrat] Neues vom BVerfG
Date: Thu, 25 Sep 2008 20:10:43 +0200
From: "pab at daten-speicherung.de" <pab at daten-speicherung.de>
To: Mailingliste des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung <ml at ak-vds.de>
Hallo,
der Bevollmächtigte der Bundesregierung hat am 9. September eine
Stellungnahme zu unserem Antrag auf einstweilige Aussetzung der
Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Der Schriftsatz ist wie immer zu
finden auf http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de .
Interessant ist die folgende Passage: "Im Schriftsatz wird auf S. 10
behauptet, dass die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung selbst für
nichtkommerzielle und private Anbieter gelte. Erfasst werden damit auch
öffentliche drahtlose Internetzugänge (sog. WLANs), die von
Privatpersonen kostenlos zur Verfügung würden, ebenso wie Dienste
kleiner Ein-Personen-Unternehmen. Dem ist entgegenzuhalten, dass seitens
der Bundesregierung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit der
Nebenstellenanlage die Auffassung vertreten wird, dass keine
Speicherpflicht besteht, wenn die Mitbenutzung auf einen Standort und
den Herrschaftsbereich (inklusive möglicher unvermeidbarer
Überschneidungen) des Anbieters beschränkt ist."
Das entspricht zwar nicht dem Gesetz. Diejenigen, die auch 2009
speicherfreie Hotspots anbieten wollen, können damit aber gut
argumentieren.
Interessant ist weiter die Mitteilung der bayerischen Staatskanzlei, im
Jahr 2007 habe die bayerische Polizei in 1149 Fällen Personen präventiv
lokalisiert oder identifiziert. Der bayerische Verfassungsschutz
überwache durchschnittlich in 3-4 Verfahren jährlich die
Telekommunikation von 6-7 Personen.
Gruß,
Patrick
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