[WLANnews] Fwd: [ak-vorrat] Neues vom BVerfG

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Fr Sep 26 08:32:49 CEST 2008


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-------- Original Message --------
Subject: [ak-vorrat] Neues vom BVerfG
Date: Thu, 25 Sep 2008 20:10:43 +0200
From: "pab at daten-speicherung.de" <pab at daten-speicherung.de>
To: Mailingliste des Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung <ml at ak-vds.de>

Hallo,

der Bevollmächtigte der Bundesregierung hat am 9. September eine 
Stellungnahme zu unserem Antrag auf einstweilige Aussetzung der 
Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Der Schriftsatz ist wie immer zu 
finden auf http://verfassungsbeschwerde.vorratsdatenspeicherung.de .

Interessant ist die folgende Passage: "Im Schriftsatz wird auf S. 10 
behauptet, dass die Pflicht zur Vorratsdatenspeicherung selbst für 
nichtkommerzielle und private Anbieter gelte. Erfasst werden damit auch 
öffentliche drahtlose Internetzugänge (sog. WLANs), die von 
Privatpersonen kostenlos zur Verfügung würden, ebenso wie Dienste 
kleiner Ein-Personen-Unternehmen. Dem ist entgegenzuhalten, dass seitens 
der Bundesregierung im Hinblick auf die Vergleichbarkeit mit der 
Nebenstellenanlage die Auffassung vertreten wird, dass keine 
Speicherpflicht besteht, wenn die Mitbenutzung auf einen Standort und 
den Herrschaftsbereich (inklusive möglicher unvermeidbarer 
Überschneidungen) des Anbieters beschränkt ist."

Das entspricht zwar nicht dem Gesetz. Diejenigen, die auch 2009 
speicherfreie Hotspots anbieten wollen, können damit aber gut
argumentieren.

Interessant ist weiter die Mitteilung der bayerischen Staatskanzlei, im 
Jahr 2007 habe die bayerische Polizei in 1149 Fällen Personen präventiv 
lokalisiert oder identifiziert. Der bayerische Verfassungsschutz 
überwache durchschnittlich in 3-4 Verfahren jährlich die 
Telekommunikation von 6-7 Personen.

Gruß,
Patrick





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