[WLANnews] Rechtssicherheit

Stefan Pirwitz Autoverkauf at Keksdosenmann.de
Fr Sep 22 11:44:30 CEST 2006


vielleicht solltest du denen klar machen, das der haftet, der sein dsl
zur verfügung stellt, und nicht der, der ein AP auf'm dach hat. (oder
welche rechtsverletztungen wird der vermieter da wohl meinen? 


Gruß der Keks. 
Am Freitag, den 22.09.2006, 11:24 +0200 schrieb Jens-Uwe Pohl:
> dass die Betreiber eines
> solchen offenen WLAN-Systems insbesondere was die Haftung bei
> Rechtsverletzungen betrifft, als Störer betrachtet werden und somit
> haften. 
Ciao, 
Stefan Pirwitz 
Berlin, im September 2006 


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Message-Id: Linux @ Vaio / b0b8c45f9fc91beeeb7829aaa883039a -




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