[WLANnews] Haftung für offenes Netz

Adrian Reyer are at lihas.de
Do Okt 19 21:42:12 CEST 2006


On Thu, Oct 19, 2006 at 09:46:54AM +0200, "Ratanski, Andreas" wrote:
> Hier kann man sich mal ein rechtskräftiges Urteil ansehen:
> http://www.lampmannbehn.de/wlan.html
> Die machen es einem nicht gerade leicht.

'Sie hätten dann unverzüglich einen Password-Schutz einrichten lassen.
Eine Prüfpflicht habe nicht bestanden.'

Nuja, hier hat sich wohl jemand auf Unwissenheit herausgeredet. Also
eben nicht auf 'ich bin Provider und bin deshalb nicht haftbar gemaess
TKDG, sondern nur gegenueber einem Richter auskunftpflichtig mit den
Daten, die ich zur Abrechnung gespeichert habe. Da es ein freier
Dienst ist, habe ich nichts abzurechnen und darf deshalb nicht
loggen.', sondern auf 'Ich habe meine geladene Waffe in der U-Bahn
liegen lassen und als mir das mitgeteilt wurde, habe ich fuer die
Zukunft einen Waffenschrank gekauft'.
Etwas ueberspitzt, klar. Aber generell sehe ich hier keinen direkten
Bezug zu einer sauber argumentierten Freifunkprovidertaetigkeit. Im
Gegenteil, durch die anschliessende Sicherung des Zugangs hat da ja
wohl jemand klar gemacht, dass er kein Provider sein will.
Aber Rechtsanwalt bin ich keiner, auch kein Richter, oder sonstwie
Rechtsgelehrter.

Tschoe,
	Adrian
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