[WLANnews] interessanter Artikel zum Recht auf offene WLAN Hotspots

Harm Lübben h at 43chrome.de
Di Mai 23 21:51:30 CEST 2006


thomasasta at gmx.net schrieb:
> Macht die rechtliche Lage Freifunk kaputt?

Auch wenn RA Joerg Heidrich das ausblendet, gilt in diesem Land immer
noch die Unschuldsvermutung.
D.h. natürlich könnte Dir die Polizei den Rechner erstmal aus der
Wohnung holen, wenn ein Nachbar illegale Sachen über Deinen
Breitband-Anschluss macht. (Ich habe von so einem Fall aber noch nie
gehört.) Logfiles über irgendetwas anlegen musst Du nicht - und nützt
Dir auch gar nichts, wenn der Rechner schon mitgenommen wurde. Dann kann
man auch genausogut auf seinen offenen Router hinweisen. Das kommt aufs
Gleiche raus.
Einen mir bekannten Fall, bei der die IFPI nach Hinweis auf den offenen,
privaten Accesspoint (und damit keinerlei Rückverfolgungsmöglichkeit und
-pflicht der Nutzer) ihre Klageandrohung wieder zurückgenommen hat,
werde ich mal recherchieren und dann ins Freifunk-Magazin stellen.

Erstmal schaust Du hier:
http://freifunk.net/magazin/recht_gesundheit/waspassiertmir


Ansonsten Thomas, schick doch bitte Links zu den Artikeln aus anderen
Magazinen. Das macht es manchmal lesbarer und ist nicht so redundant.
Auch kann man so sofort sehen, ob die C't ihre Artikel überhaupt
weiterverteilen möchte und das Copyright dies nicht einschränkt.

Bist Du schon weitergekommen mit Deinen lokalen WLAN-Aktivitäten?
Es ist wirklich nicht so schwer. Such Dir ein paar willige Nachbarn und
los geht's.

Gruss
--hl



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