Re: Urteil vom LG Köln wegen Filesharing - Gesetzeslage 2015

Miki salzmagazin at michelaweb.eu
Do Nov 4 10:22:05 CET 2021


Nehmen wir als Beispiel eine Studenten-WG, mit gemeinsamem Kühlschrank
und gemeinsamem Telefonanschluss. Die Wohnung ist im Allgemeinen gut
abgeschlossen, aber mit drei Studierenden drinnen.

Jetzt passiert ein illegaler Download. Darf sich das Gericht willkürlich
die Person aus dem Haushalt rauspicken, die gerade zufällig am besten
greifbar ist?

Jetzt vergiftet sich ein Gast an einer Chemikalie, die jemand
leichtsinnigerweise im Kühlschrank in einer Lebensmittelflasche gelagert
hat. Darf sich das Gericht willkürlich die Person aus dem Haushalt
rauspicken, die gerade zufällig am besten greifbar ist?

Ich bleibe bei meiner Behauptung, dass das Gericht eine politische
Agenda verfolgt. Dem Richter ist anonyme Internetnutzung ein Dorn im
Auge, die alte Dame nur Mittel zum Zweck eines Präzedenzfalles.


Am 04.11.21 um 10:44 schrieb Juergen (WBR-Tec):
> Hi,
>
> Am 03.11.2021 um 19:47 schrieb Christian Dresel:
>> Ich wiederhole hier gerne nochmal meine Auto Geschichte. Wenn ich mein
>> Auto unabgeschlossen mit Zündschlüssel im Schloss auf der Strasse stehen
>> lasse und ein Schild dran pappe: "Darf jeder anonym verwenden" dann
>> nimmt es einer, fährt 3 andere Autos damit kaputt und haut ab. Wer wird
>> die Schuld bekommen wenn ich als Halter keinen Täter benennen kann?
> Richtig - aber das wäre die Störerhaftung, Anschluss-Haftung.
> Im Fall der alten Dame wurde sie aber als Täterin verurteilt - also das
> Gericht meint, sie wäre mit dem Auto gefahren...
>
> J:-)



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