Re: Urteil vom LG Köln wegen Filesharing
Markus Trenkle
mail at markustrenkle.de
Di Nov 2 13:13:54 CET 2021
Das wesentliche steht immerhin in diesem Artikel, unter der Annahme, dass er die Fakten richtig wiedergibt.: „ Die Freifunk-Firmware war auf dem Router installiert, es wurde aber kein VPN genutzt.“
D.h. nach aktueller Rechtsprechung ist der exit-node immer noch notwendig, um als Betreiber eines offen Wlans nicht in Schwierigkeiten zu kommen. Allerdings verwundert mich die Aussage „ Das Telemediengesetz finde nur Anwendung, wenn sich der Anschlussinhaber mit Nennung des Täters entlasten kann.“. Impliziert das eine Verpflichtung des Providers (also f3netze) zur Identifikation der Nutzer?
Gruss,
Markus
> Am 01.11.2021 um 18:46 schrieb Christian Dresel <freifunk at dresel.systems>:
>
>
> https://www.golem.de/news/landgericht-koeln-urteil-gegen-70jaehrige-ohne-pc-wegen-filesharing-bestaetigt-2111-160746.html
>
> Jetzt ist Freifunk auch bei Golem:
>
> "Freifunk ist also kriminell"
>
> Gruß
>
> Christian
>
> Am 30.10.21 um 21:01 schrieb Steffen Winkler:
>> Hallo,
>>
>> genau dieses Weglassen von Informationen transportiert nur die Nachricht, das Betreiben eines Freifunk Gerätes ist für den Anschluss-Eigentümer gefährlich. Nichts anderes steht in dem Artikel. Die Hintergründe interessieren nicht, wenn es darum geht, Angst zu verbreiten.
>>
>> Mal abgesehen davon funktionieren Freifunk-Geräte bei einem Blackout auch nicht mehr und der kommt ja schon eher morgen als nächste Woche.
>>
>> Grüße von Steffen
>>
>> Am 30. Oktober 2021 10:29:23 MESZ schrieb Christian Dresel <freifunk at dresel.systems>:
>>>
>>> Wenn ich mein Auto (auf mich zugelassen) aufgeschlossen die ganze Nacht
>>> über mit steckenden Schlüssel auf der öffentlichen Strasse stehen lasse,
>>> jemand nimmt es fährt 3 parkende Autos zusammen und haut ab.
>>>
>>> Wer ist schuld?
>>>
>>> Kleinigkeit noch inline:
>>>
>>> Am 30.10.21 um 10:20 schrieb fff at mm.franken.de:
>>>> Hallo Steffen,
>>>>
>>>> (Habe mal einen aussagekräftigeren Betreff gewählt - hilft beim
>>>> Wiederfinden)
>>>>
>>>> Für alle, die lieber das Original lesen:
>>>> https://tarnkappe.info/filesharing-urteil-ueber-70-jaehrige-ohne-pc-soll-filesharing-betrieben-haben/
>>>>
>>>>
>>>> Aber in beiden fehlt die Quelle...
>>>
>>> hier noch paar Infos:
>>>
>>> https://freifunkstattangst.de/2021/10/25/verurteilung-der-alten-dame-vom-lg-koeln-bestaetigt/
>>>
>>>>
>>>> Und was bedeutet das nun für uns und für unsere Installationen?
>>>
>>> Gar nichts, weil wir per VPN den Traffic zu einen Verein/Firma schieben
>>> die das ganze "anonymisiert" was aber laut AGB div. Provider bei
>>> Endkunden/Privatanschlüsse so auch nicht ganz zulässig ist. Bei
>>> Businessanschlüssen u.U. aber ok, am besten AGB bei euren Provider mal
>>> lesen, Stichworte sind "dauerhaft offene VPN Verbindungen" und "Nutzung
>>> dritter". Eigentlich warte ich nur noch auf den Tag wo es auch hier mal
>>> krachen wird.
>>>
>>> Deshalb wurde ja der #rfnix gebaut um ein eigenes Netz zu haben, da
>>> trifft absolut keines dieser Probleme mehr zu.
>>>
>>> Gruß
>>>
>>> Christian
>>>
>>>>
>>>> Mit herzlichem Gruss,
>>>> Markus
>>>>
>>>>
>>>> Am 30.10.2021 um 05:56 schrieb Steffen Winkler:
>>>>> https://www.chip.de/news/Filesharing-70-Jaehrige-muss-Strafe-zahlen_183913808.html
>>>>
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