Re: Urteil vom LG Köln wegen Filesharing

Markus Trenkle mail at markustrenkle.de
Di Nov 2 13:13:54 CET 2021


Das wesentliche steht immerhin in diesem Artikel, unter der Annahme, dass er die Fakten richtig wiedergibt.:  „ Die Freifunk-Firmware war auf dem Router installiert, es wurde aber kein VPN genutzt.“

D.h. nach aktueller Rechtsprechung ist der exit-node immer noch notwendig, um als Betreiber eines offen Wlans nicht in Schwierigkeiten zu kommen. Allerdings verwundert mich die Aussage „ Das Telemediengesetz finde nur Anwendung, wenn sich der Anschlussinhaber mit Nennung des Täters entlasten kann.“. Impliziert das eine Verpflichtung des Providers (also f3netze) zur Identifikation der Nutzer?

Gruss,
Markus

> Am 01.11.2021 um 18:46 schrieb Christian Dresel <freifunk at dresel.systems>:
> 
> 
> https://www.golem.de/news/landgericht-koeln-urteil-gegen-70jaehrige-ohne-pc-wegen-filesharing-bestaetigt-2111-160746.html
> 
> Jetzt ist Freifunk auch bei Golem:
> 
> "Freifunk ist also kriminell"
> 
> Gruß
> 
> Christian
> 
> Am 30.10.21 um 21:01 schrieb Steffen Winkler:
>> Hallo,
>> 
>> genau dieses Weglassen von Informationen transportiert nur die Nachricht, das Betreiben eines Freifunk Gerätes ist für den Anschluss-Eigentümer gefährlich. Nichts anderes steht in dem Artikel. Die Hintergründe interessieren nicht, wenn es darum geht, Angst zu verbreiten.
>> 
>> Mal abgesehen davon funktionieren Freifunk-Geräte bei einem Blackout auch nicht mehr und der kommt ja schon eher morgen als nächste Woche.
>> 
>> Grüße von Steffen
>> 
>> Am 30. Oktober 2021 10:29:23 MESZ schrieb Christian Dresel <freifunk at dresel.systems>:
>>> 
>>> Wenn ich mein Auto (auf mich zugelassen) aufgeschlossen die ganze Nacht 
>>> über mit steckenden Schlüssel auf der öffentlichen Strasse stehen lasse, 
>>> jemand nimmt es fährt 3 parkende Autos zusammen und haut ab.
>>> 
>>> Wer ist schuld?
>>> 
>>> Kleinigkeit noch inline:
>>> 
>>> Am 30.10.21 um 10:20 schrieb fff at mm.franken.de:
>>>>  Hallo Steffen,
>>>> 
>>>>  (Habe mal einen aussagekräftigeren Betreff gewählt - hilft beim 
>>>>  Wiederfinden)
>>>> 
>>>>  Für alle, die lieber das Original lesen:
>>>>  https://tarnkappe.info/filesharing-urteil-ueber-70-jaehrige-ohne-pc-soll-filesharing-betrieben-haben/ 
>>>> 
>>>> 
>>>>  Aber in beiden fehlt die Quelle...
>>> 
>>> hier noch paar Infos:
>>> 
>>> https://freifunkstattangst.de/2021/10/25/verurteilung-der-alten-dame-vom-lg-koeln-bestaetigt/
>>> 
>>>> 
>>>>  Und was bedeutet das nun für uns und für unsere Installationen?
>>> 
>>> Gar nichts, weil wir per VPN den Traffic zu einen Verein/Firma schieben 
>>> die das ganze "anonymisiert" was aber laut AGB div. Provider bei 
>>> Endkunden/Privatanschlüsse so auch nicht ganz zulässig ist. Bei 
>>> Businessanschlüssen u.U. aber ok, am besten AGB bei euren Provider mal 
>>> lesen, Stichworte sind "dauerhaft offene VPN Verbindungen" und "Nutzung 
>>> dritter". Eigentlich warte ich nur noch auf den Tag wo es auch hier mal 
>>> krachen wird.
>>> 
>>> Deshalb wurde ja der #rfnix gebaut um ein eigenes Netz zu haben, da 
>>> trifft absolut keines dieser Probleme mehr zu.
>>> 
>>> Gruß
>>> 
>>> Christian
>>> 
>>>> 
>>>>  Mit herzlichem Gruss,
>>>>  Markus
>>>> 
>>>> 
>>>>  Am 30.10.2021 um 05:56 schrieb Steffen Winkler:
>>>>> https://www.chip.de/news/Filesharing-70-Jaehrige-muss-Strafe-zahlen_183913808.html 
>>>> 
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