Re: Urteil vom LG Köln wegen Filesharing - Gesetzeslage 2015

Jürgen (WBR-Tec) wbr-tec at ich-will-net.de
Mi Nov 3 19:14:28 CET 2021


Ja, die arme Frau ist als Täterin verurteilt worden, nicht wegen der Anschlußhaftung. Völlig unsinnig in meinen Augen und seeeehr konstruiert. Wundert mich, dass die Verteidigung das nicht abbügeln konnte. 

Jürgen


Am 3. November 2021 18:23:47 MEZ schrieb Markus Trenkle <mail at markustrenkle.de>:
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>> Am 03.11.2021 um 10:49 schrieb Juergen (WBR-Tec) <wbr-tec at ich-will-net.de>:
>> 
>> bei Heise bin ich gerade drüber gestolpert, dass das ein uralter Fall
>> nach alter Gesetzeslage von 2015 ist. Die Änderung zur Störerhaftung ist
>> von 2017.  DAS schreibt natürlich keiner im Artikel, da wäre die
>> Aufregung nämlich gar nicht mehr soooo groß.... mann mann mann.
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>In dem zweiten verlinkten Artikel (golem?) steht das so drin. Der fall ist alt, aber hier erging wohl jetzt das Urteil. Das in diesem Fall interessante Detail ist die Urteilsbegründung. So wie ich es verstehe, konstruiert das Gericht Kriterien, die über die störerhaftung hinausgehen und auch nach der Novelle relevant sein können. Auch ggf. für unser Konstrukt mit f3n.
>
>Sorry für die nötige Freigabe, bin unterwegs und hab meinen fff account nicht dabei.
Jürgen Korus
WBR-Tec
Wülfersreuth - Bischofsgrün


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