Re: Urteil vom LG Köln wegen Filesharing - Gesetzeslage 2015

Christian Dresel freifunk at dresel.systems
Mi Nov 3 18:40:13 CET 2021


Hi

Am 03.11.21 um 11:25 schrieb freifunker AB:
> " Und dann ja noch die Tatsache dass kein VPN aktiv war und die Daten
> direkt ausgeleitet wurden - damals natürlich umso schlimmer....."
>
> ... und das ist auch meine größte Angst, weshalb ich bisher davon abgesehen habe, eine eigene privat Hood aufzumachen.

und die Node Firmware flashst du ohne zu überprüfen? Zugegeben es ist in 
meinen Augen sehr schwierig da einen technischen Fall zu konstruieren 
der einen Probleme bereiten kann. Dennoch müsstest du nach deiner 
Aussage zumindest die Node-Firmware bei jeden flashen komplett 
überprüfen ob sie auch das macht was sie soll (und das auch dauerhaft, 
kann ja sein das mit der Zeit irgendein Fall X eintritt oder lass nur 
eine "gefälschte" Firmware irgendwo versehentlich auftauchen die Unsinn 
macht und du versehentlich erwischt hast), machst du das?

Gruß

Christian

>
> Wenn ich da irgend einen Konfigurationsfehler gemacht habe und der ganze Traffic direkt über meinen Anschluß läuft und nicht übers VPN...
>
> Harald
>
> -----Ursprüngliche Nachricht-----
> Von: franken [mailto:franken-bounces at freifunk.net] Im Auftrag von Juergen (WBR-Tec)
> Gesendet: Mittwoch, 3. November 2021 11:43
> An: franken at freifunk.net
> Betreff: Re: Urteil vom LG Köln wegen Filesharing - Gesetzeslage 2015
>
> Servus,
>
> bei Heise bin ich gerade drüber gestolpert, dass das ein uralter Fall
> nach alter Gesetzeslage von 2015 ist. Die Änderung zur Störerhaftung ist
> von 2017.  DAS schreibt natürlich keiner im Artikel, da wäre die
> Aufregung nämlich gar nicht mehr soooo groß.... mann mann mann.
>
>
> https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Freifunk-Stoererhaftung-Gericht-bestaetigt-Urteil-gegen-Raubkopier-Oma-ohne-PC/Re-Das-ist-ein-uralter-Fall-von-vor-der-Gesetzesaenderung/posting-39885212/show/
>
>
>
> Im Rahmen von von der Klägerin hierzu veranlasster Ermittlungen teilte
> die von der Klägerin beauftragte Ermittlungsfirma, die Digital Forensics
> GmbH - welche das Peer-to-peer Forensic System (PFS) zur Ermittlung
> einsetzt -, der Klägerin mit, dass der Film ,Interstellar" am 19.07.2015
> in der Zeit von 23:00:50 Uhr bis 23:02:24 Uhr unter der IP-Adresse
> 87.153.32.74 sowie der Film "Inherent Vice [Inherent Vice- Natürliche
> Mängel]" am 20.07.2015 in der Zeit von 23:39:35 Uhr bis 23:40:46 Uhr
> unter der IP-Adresse 87.158.8.21 über den Anschluss eines Nutzers eines
> Filesharing-Netzwerkes anderen Nutzern zum Download angeboten worden waren.
> Zu den Ermittlungsergebnissen der Digital Forensics GmbH legt die
> Klägerin die von ihr als Falldatenblatt bezeichnete Zusammenfassung vor
> (Anlage K3, Bl. 45 d.A.).
>
> Hier das ursprüngliche Urteil des AG
> https://openjur.de/u/2240907.html
>
> Und dann ja noch die Tatsache dass kein VPN aktiv war und die Daten
> direkt ausgeleitet wurden - damals natürlich umso schlimmer.....
>
> Bye
> Jürgen
>


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