AW: Urteil vom LG Köln wegen Filesharing - Gesetzeslage 2015

freifunker AB freifunk at area59.org
Mi Nov 3 11:25:35 CET 2021


" Und dann ja noch die Tatsache dass kein VPN aktiv war und die Daten
direkt ausgeleitet wurden - damals natürlich umso schlimmer....."

... und das ist auch meine größte Angst, weshalb ich bisher davon abgesehen habe, eine eigene privat Hood aufzumachen.

Wenn ich da irgend einen Konfigurationsfehler gemacht habe und der ganze Traffic direkt über meinen Anschluß läuft und nicht übers VPN...

Harald

-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: franken [mailto:franken-bounces at freifunk.net] Im Auftrag von Juergen (WBR-Tec)
Gesendet: Mittwoch, 3. November 2021 11:43
An: franken at freifunk.net
Betreff: Re: Urteil vom LG Köln wegen Filesharing - Gesetzeslage 2015

Servus,

bei Heise bin ich gerade drüber gestolpert, dass das ein uralter Fall
nach alter Gesetzeslage von 2015 ist. Die Änderung zur Störerhaftung ist
von 2017.  DAS schreibt natürlich keiner im Artikel, da wäre die
Aufregung nämlich gar nicht mehr soooo groß.... mann mann mann.


https://www.heise.de/forum/heise-online/Kommentare/Freifunk-Stoererhaftung-Gericht-bestaetigt-Urteil-gegen-Raubkopier-Oma-ohne-PC/Re-Das-ist-ein-uralter-Fall-von-vor-der-Gesetzesaenderung/posting-39885212/show/



Im Rahmen von von der Klägerin hierzu veranlasster Ermittlungen teilte
die von der Klägerin beauftragte Ermittlungsfirma, die Digital Forensics
GmbH - welche das Peer-to-peer Forensic System (PFS) zur Ermittlung
einsetzt -, der Klägerin mit, dass der Film ,Interstellar" am 19.07.2015
in der Zeit von 23:00:50 Uhr bis 23:02:24 Uhr unter der IP-Adresse
87.153.32.74 sowie der Film "Inherent Vice [Inherent Vice- Natürliche
Mängel]" am 20.07.2015 in der Zeit von 23:39:35 Uhr bis 23:40:46 Uhr
unter der IP-Adresse 87.158.8.21 über den Anschluss eines Nutzers eines
Filesharing-Netzwerkes anderen Nutzern zum Download angeboten worden waren.
Zu den Ermittlungsergebnissen der Digital Forensics GmbH legt die
Klägerin die von ihr als Falldatenblatt bezeichnete Zusammenfassung vor
(Anlage K3, Bl. 45 d.A.).

Hier das ursprüngliche Urteil des AG
https://openjur.de/u/2240907.html

Und dann ja noch die Tatsache dass kein VPN aktiv war und die Daten
direkt ausgeleitet wurden - damals natürlich umso schlimmer.....

Bye
Jürgen



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