Re: Urteil vom LG Köln wegen Filesharing

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Di Nov 2 16:50:36 CET 2021


Hi Christian,

Danke für Deine Hinweise:

> https://freifunkstattangst.de/2021/10/25/verurteilung-der-alten-dame-vom-lg-koeln-bestaetigt/ 

Habe hier noch ein paar interessante Fragen entdeckt:
https://freifunkstattangst.de/2020/06/12/die-alte-dame/#comment-137077

>> Und was bedeutet das nun für uns und für unsere Installationen?
> 
> Gar nichts, weil wir per VPN den Traffic zu einen Verein/Firma schieben 
> die das ganze "anonymisiert" was aber laut AGB div. Provider bei 
> Endkunden/Privatanschlüsse so auch nicht ganz zulässig ist. Bei 
> Businessanschlüssen u.U. aber ok, am besten AGB bei euren Provider mal 
> lesen, Stichworte sind "dauerhaft offene VPN Verbindungen" und "Nutzung 
> dritter". Eigentlich warte ich nur noch auf den Tag wo es auch hier mal 
> krachen wird.

Insgesamt scheint es da noch erheblichen Regelungsbedarf zu geben...

Ist Berufung zugelassen?
Wer kümmert sich darum?

Was sagen Gesetzgeber, Parteien, Datenschutz, Verbraucherschutz, Heise, 
TAZ, CCC, F3, etc.?

Es geht um nichts Geringeres als den Schutz der Freiheit...
(Beweislastumkehr, Überwachung, Kommerz gegen Bürger, Spaltung, 
Abmahn-"Wirtschaft", Fehlurteile aus Überlastung, etc.)

Gruss, Markus



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