Neue Infos zur Internetversorgung in GUs

SebaBe freifunk at beibecks.de
So Jan 3 18:01:31 CET 2021


Hallo zusammen,

in den letzten 2 Wochen ist zu unserem Thema einiges neues bei mir 
reingekommen, was ich hier gleich mal weiterverteilen möchte.

Ich habe auch mal die große Freifunk-Franken Mailingliste auf CC 
gesetzt, da sich in den nächsten Wochen einiges tun könnte.


Dich wichtigsten Punkte sind:

Ehrenamtlichen ist auch in der jetzigen Coronasituation der Zugang zu 
den GUs (Gemeinschaftsunterkünfte für Geflüchtete) zu ermöglichen - 
siehe 12. Infobrief.

Der Internet- und WLAN-Ausbau in_*allen*_ GUs durch Dritte soll nun 
nicht nur geduldet sondern aktiv unterstützt und z.T. sogar von den 
GU-Verwaltungen geplant und bezahlt werden (z.B. die 
"Grundvoraussetzungen schaffen").

Somit hat sich die Ausgangssituation vor Ort komplett verändert.

Ich habe schon Anfragen von der Caritas aus Fü/Nbg für 7 GUs und 
mindestens eine aus Erlangen, wo vermutlich auch noch mehr möglich wäre.

Vermutlich kommt demnächst noch mehr über unterschiedliche Kanäle an die 
Community heran.

Es bleibt abzuwarten, wie viel Vorarbeit und Unterstüzung wir jetzt dann 
im Einzelfall vor Ort bekommen, also gibt es viel Arbeit für alle 
Freiwilligen die gerne mithelfen wollen.
Und da kommt jetzt dann auch mein Aufruf, wer denn gerne aktiv mithelfen 
will.

Es müssen die GUs besichtigt werden, Möglichkeiten zur Anbindung 
evaluieren, evtl Richtfunk. Dann die Planung vor Ort und Koordinierung 
mit den Leitungen.
Gerätekonfiguration geht noch ganz entspannt am Abend zu Hause, die 
Installation frisst dann meist noch einiges an Zeit.

Wer Lust und Zeit hat bitte melden, dann können wir uns damit wohl ein 
paar Wochen beschäftigen.
Aber es ist für eine gute Sache =)

Grüße,
Sebastian
-------------- nächster Teil --------------
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Gesendet: Dienstag, 22. Dezember 2020 um 14:10 Uhr
Von: "Vorstand Landesverband Bayern UnserVeto" <vorstand at unserveto-bayern.de>
An: 
Betreff: Internet in Asylunterkünften

22.12.2020

Liebe Mitglieder von unserVETO, liebe Interessierte,

am 04.11.2020 fand ein Treffen mit der Abteilung G (Integration und Unterbringung von Asylbewerbern) zum Thema „Internet in Asylunterkünften“ statt. Vertreten waren die Asylgipfelkoordinator*innen, unserVETO sowie ein Vertreter von Refugees Online und den Freifunkern statt. Die Leitung hatte die Abteilungsleiterin Frau Dr. Jung.


Wichtige Punkte für uns waren:

    In allen bayerischen Asyl-Unterkünften sollte Internet zur Verfügung gestellt werden. Entsprechende Anträge sollten kurzfristig und unbürokratisch behandelt werden. Dies muss sehr kurzfristig erfolgen, da Corona für die Menschen in Gemeinschaftsunterkünften, Schülerinnen, Schüler, Integrationskursteilnehmende und Auszubildende aber auch generell für die Kontakte mit Behörden eine besondere Härte darstellt. Die Sicherstellung eines Internetzugangs sollte zu den Grundvoraussetzungen von Asylunterkünften gehören und sollte daher von den Unterkunftsverwaltungen geschaffen und finanziert werden. Nur die laufenden Kosten sollten auf die einzelnen Nutzer umgelegt werden, sofern nicht andere (Kommunen, Sozialverbände usw.) diese Kosten übernehmen.
    Bei Harz IV-Empfängern oder Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungs-Gesetz sind in der sogenannte Abteilung 8 „Nachrichtenübermittlung“ max. 34,92 € monatlich vorgesehen.
    Der Einbehalt dieser gesamten Summe für die unmittelbare Bereitstellung von WLAN durch die Unterkunftsverwaltung ist unserer Meinung nach rechtswidrig. Das Sozialgericht Landshut hat in mehreren Verfahren Eilrechtsschutz gewährt und den Sozialleistungsträger vorläufig verpflichtet, den vollständigen Betrag auszuzahlen. Ein wichtiger Grund hierfür ist, dass die „Nachrichtenübermittlung“ mehr als die Bereitstellung von WLAN enthält (z.B. Kosten für Handy, Computer, Drucker).
    Eine Obergrenze sollte nach unserer Meinung eine Höhe von 10 € monatlich sein. Sondertarife sollte es für Familien und Kinder/Jugendliche geben. Richtfunk wird häufig kostenlos zur Verfügung gestellt. Auch ist eine Kostenübernahme/Beteilung durch Kommunen oder Sozialverbände/Spenden möglich und sinnvoll. Übereinstimmend wurde ein Kostenrahmen von 5 – 10 € als realistisch angesehen.
    Die Teilnahme am Internet sollte freiwillig sein - also kein automatischer Abzug bei den Auszahlungen von Asylbewerber-Leistungen.

Diese Punkte sind in den Regelungen des Bayerischen Innenministeriums (13. Infobrief vom 22. Dezember 2020) eingeflossen. Die dort getroffenen Regelungen stellen einen Fortschritt dar, erfüllen aber nicht alle unsere Forderungen/Wünsche.

Zu den Punkten im Einzelnen:

Grundsätze
(Seite 1:)Grundsätzlich können und müssen die Bewohnerinnen und Bewohner sich selbst um den Abschluss von kabelgebundenen Internetverträgen kümmern oder auf Alternativen wie z. B. Surfsticks oder mobile Hotspots zurückgreifen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und sonstige Transferleistungen decken auch den Bedarf an Kommunikation einschließlich Internet ab.

Surfsticks oder mobile Router stellen keine sinnvolle Lösung dar. Es ist nicht realistisch, dass sich die Bewohner*innen selbst um eine Internetlösung kümmern. Dieses wird auch an späterer Stelle so ausgeführt.

Umsetzung
(Seite 1:) Dazu sollen in den Asylunterkünften, in denen die technischen Grundvoraussetzungen noch nicht vorliegen, diese von der Unterkunftsverwaltung geschaffen und finanziert werden, damit den Bewohnerinnen und Bewohnern ein Internetzugang entweder in Eigeninitiative oder über Dritte ermöglicht werden kann.

Diese Aussage ist positiv zu werten. In der Praxis könnte es allerdings strittig sein, was unter technischen Grundvoraussetzungen zu verstehen ist. So heißt es später so speziellen örtlichen Gegebenheiten:

(Seite 2:) ... kann es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten vorkommen, dass für die Internetfähigkeit weitere Maßnahmen nötig sind. In diesen von der jeweiligen Unterkunft abhängigen Einzelfällen kann und soll die Unterkunftsverwaltung unterstützend tätig werden. Dies kann u. a. durch die Kostentragung für die hierfür erforderliche Hardware (Router, LAN-Kabel etc.) sowie die dafür erforderliche Installation, soweit diese Leistungen nicht Teil eines mit Dritten geschlossenen (Full-Service-) Vertrages sind, erfolgen.

Kostenklärung und Kostentragung
(Seite 5:) Entsprechend den möglichen technischen Gegebenheiten sind von Seiten der Unterkunftsverwaltung die Kosten für die Bereitstellung eines kabelgebundenen Anschlusses, die Kosten für die Hardware (soweit nicht im Vertrag mit dem Provider enthalten) und die Installationskosten zu ermitteln. Die Entscheidung über die Finanzierung trifft die Unterkunftsverwaltung abhängig vom jeweiligen Einzelfall (s. Ausführungen unter Ziffer 1).

Auch hier liegt ein nicht unerheblicher Interpretationsspielraum.

Wir empfehlen, dass die Helferkreise, bei denen es noch kein Internet gibt, möglichst schnell - mit Bezug auf diesen Infobrief - Kontakt mit der Unterkunftsverwaltung aufnehmen und auf eine schnelle Lösung dringen. Wenn Probleme auftreten, bitte an uns melden.

Eine Reihe praktischer Punkte sind sicherlich noch offen. Wir werden versuchen, diese zu klären. Auch bitten wir die Helferkreise, bei denen es bereits einen Internetzugang gibt, uns Best Practice Beispiele zu schicken. Diese werden von uns dann gesammelt den anderen Helferkreisen sowie dem Innenministerium zur Verfügung gestellt.

Viele Grüße und bleibt gesund

Jochen Jacob

Verband der ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer*innen Bayern unserVETO
Vorsitzende: Bettina Riep, Dr. Joachim Jacob
WEB-Seite: http://unserveto-bayern.de/

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