Wer jetzt noch nicht auf der Strasse war...

Miki salzmagazin at michelaweb.eu
So Mär 31 11:51:15 CEST 2019


Hallo Tobias,

Il 31.03.19 11:08, Tobias Leupold ha scritto:
> Ich meine, die Anfragen über Gateways zu zentralisieren ist sicher sinnvoll,
> aber reicht das allein nicht schon aus, um als Provider zu gelten (was ja
> sicher nicht der Fall wäre, wenn alle Anfragen über die IP des jeweiligen
> Anschlusses laufen würden)?

Die Endgeräte haben (normalerweise) keine eigenen IP-Adressen, sondern 
holen sich die per DHCP vom WLAN-Router. Bei IPv6 ist es zwar kein DHCP, 
aber auch dort holen sich die Clients die IP beim Router.

Der Router hat nun zwei Möglichkeiten:

1) Er holt sich eine IP-Adresse vom Dienstleister des 
Internetanschlusses (Kabel Deutschland, Vodafone, Deutsche Telekom 
usw.). Dann steht ggf. die Polizei erst mal in deiner Wohnung um 
herauszufinden, welcher Client zur fraglichen Zeit an deinem Router war. 
Unschön, zumal du in der Regel eh keine Aufzeichnungen hast, was für 
fremde Leute wann in deinem offenen WLAN unterwegs waren. Nehmen wir an, 
du würdest Aufzeichnungen machen wollen, dann hättest du als 
Privatperson massive Probleme dies ohne Verletzung der 
Datenschutzgesetze zu tun.

2) Er holt sich IP-Adressen von einem Freifunk Franken Gateway. Jetzt 
haben die Gateway-Betreiber natürlich die gleichen Probleme wie unter 
(1) beschrieben, das Problem ist ja nur verlagert. Der aktuell  
begangene Weg ist halt, einen Anonymisierungsdienst dazwischen zu 
schalten. Dies kann z.B. ein Dienstleister sein (in meinem Fall die 
schwedische Firma Mullvad), oder ein Verein wie der f3netze. Der Verein 
gibt dann anonyme IP-Adressen an die Gateways raus, aber ist selber 
nicht anonym. Kommerzielle Anonymisierungsdienste haben ihren Firmensitz 
in Staaten, wo die Gesetze geeigneter sind.

Würde Anonymisierung indirekt verboten, indem der Anonymisierer in 
Haftung gehen muss für Unbekannte, müsste f3netze ein undefinierbares 
Risiko eingehen oder die Adressvergabe einstellen. Und wer gezielt einen 
ausländischen Anonymisierungsdienst einsetzt und für Fremde 
bereitstellt, könnte "die Begehung von rechtswidrigen Taten ... 
ermöglichen oder zu fördern". Das Problem ist wie so oft nicht der 
eigentliche Wille hinter dem Gesetz, Schwerkriminalität besser verfolgen 
zu können, sondern die schwammige Formulierung des Gesetzentwurfes. 
Privatleute und persönlich haftende Startups können im Internet bald 
keine Dienste mehr anbieten, weil sie immer unkalkulierbare finanzielle 
Risiken eingehen. Das ist die Gefahr der derzeitigen Internet-Politik.

Viele Grüße,
Miki

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