Wer jetzt noch nicht auf der Strasse war...
Miki
salzmagazin at michelaweb.eu
So Mär 31 11:51:15 CEST 2019
Hallo Tobias,
Il 31.03.19 11:08, Tobias Leupold ha scritto:
> Ich meine, die Anfragen über Gateways zu zentralisieren ist sicher sinnvoll,
> aber reicht das allein nicht schon aus, um als Provider zu gelten (was ja
> sicher nicht der Fall wäre, wenn alle Anfragen über die IP des jeweiligen
> Anschlusses laufen würden)?
Die Endgeräte haben (normalerweise) keine eigenen IP-Adressen, sondern
holen sich die per DHCP vom WLAN-Router. Bei IPv6 ist es zwar kein DHCP,
aber auch dort holen sich die Clients die IP beim Router.
Der Router hat nun zwei Möglichkeiten:
1) Er holt sich eine IP-Adresse vom Dienstleister des
Internetanschlusses (Kabel Deutschland, Vodafone, Deutsche Telekom
usw.). Dann steht ggf. die Polizei erst mal in deiner Wohnung um
herauszufinden, welcher Client zur fraglichen Zeit an deinem Router war.
Unschön, zumal du in der Regel eh keine Aufzeichnungen hast, was für
fremde Leute wann in deinem offenen WLAN unterwegs waren. Nehmen wir an,
du würdest Aufzeichnungen machen wollen, dann hättest du als
Privatperson massive Probleme dies ohne Verletzung der
Datenschutzgesetze zu tun.
2) Er holt sich IP-Adressen von einem Freifunk Franken Gateway. Jetzt
haben die Gateway-Betreiber natürlich die gleichen Probleme wie unter
(1) beschrieben, das Problem ist ja nur verlagert. Der aktuell
begangene Weg ist halt, einen Anonymisierungsdienst dazwischen zu
schalten. Dies kann z.B. ein Dienstleister sein (in meinem Fall die
schwedische Firma Mullvad), oder ein Verein wie der f3netze. Der Verein
gibt dann anonyme IP-Adressen an die Gateways raus, aber ist selber
nicht anonym. Kommerzielle Anonymisierungsdienste haben ihren Firmensitz
in Staaten, wo die Gesetze geeigneter sind.
Würde Anonymisierung indirekt verboten, indem der Anonymisierer in
Haftung gehen muss für Unbekannte, müsste f3netze ein undefinierbares
Risiko eingehen oder die Adressvergabe einstellen. Und wer gezielt einen
ausländischen Anonymisierungsdienst einsetzt und für Fremde
bereitstellt, könnte "die Begehung von rechtswidrigen Taten ...
ermöglichen oder zu fördern". Das Problem ist wie so oft nicht der
eigentliche Wille hinter dem Gesetz, Schwerkriminalität besser verfolgen
zu können, sondern die schwammige Formulierung des Gesetzentwurfes.
Privatleute und persönlich haftende Startups können im Internet bald
keine Dienste mehr anbieten, weil sie immer unkalkulierbare finanzielle
Risiken eingehen. Das ist die Gefahr der derzeitigen Internet-Politik.
Viele Grüße,
Miki
-------------- nächster Teil --------------
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