[Freifunk Franken] Was bedeutet der anstehende Beschluss zur Störerhaftung für uns?

Florian Schimmer f.schimmer at posteo.de
Mi Jun 28 22:00:46 CEST 2017


Hallo Leute,

Freitag steht ja höchstwahrscheinlich die Absegnung des 
Gesetztes-Entwurfs zur Störerhaftung 
(https://netzpolitik.org/2017/am-freitag-schafft-der-bundestag-die-stoererhaftung-ab/) 
an.

Deshalb frage ich mich, was das jetzt für uns bedeutet. Wenn ich das 
alles richtig verstehe, kann ich als Anschlussinhaber zu Netzsperren für 
bestimmte Seiten oder Ports gezwungen werden. Ziemlich blöde, aber so 
ists dann nun mal.

Das bedeutet doch aber auch im Umkehrschluss, ich kann mein Netz 
aufmachen und erst mal jeden über meinen Anschluss surfen lassen, bis 
ich das gegenteilige höre.

Wenn ich das auf den Freifunk übertrage, heißt das dann ja auch, ich 
kann Traffic ohne VPN an meinem Anschluss ausleiten.

Sobald eine Sperraufforderung eintrifft, kann ich ja dann diesen Traffic 
über unsere bestehenden Gateways ausleiten, vorausgesetzt ich habe die 
Möglichkeit, Ports und URLs umzuleiten.

Damit könnte man dann ja das ganz Netz deutlich beschleunigen und die 
Rechner in den Rechenzentren entlasten.

Meine Fragen dazu:

1. Übersehe ich irgendwas?  Oder habe ich was falsch verstanden?

2. Sinvoll oder nicht?

3. Wovor schützt mich das jetzige System darüber hinaus?

4. Passt das noch in eure Architektur-Überlegungen mit eigenem public 
routebaren IPV6 subnet?

Viele Grüße,
Flo






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