[Freifunk Franken] Gedanken zu den Taschengeldkürzungen bei Flüchtlingen in ERH aufgrund Freifunk

Ralph A. Schmid, dk5ras ralph at schmid.xxx
Di Mai 3 19:08:59 CEST 2016


Ich halte es für rechtlich nicht relevant, das wird die nicht interessieren, das schon mal vorab. Ein KDG-Anschluß ist auch nix Anderes :)

 

Dennoch kann man natürlich so argumentieren zwecks der Überzeugungsarbeit, ich würde herausarbeiten, daß man nur ein LAN per Funk zur Verfügung stellt, ob das auch ins Internet geht, hängt davon ab, daß irgendwo am anderen Ende jemand so nett ist. Wenn der den Stecker zieht, dann geht das eben nicht mehr.

 

Als die Gegenseite würde ich allerdings denken, jaja, nettes Getrickse, macht euch nicht glaubwürdiger, abgelehnt. Kann man sich an den Fingern abzählen und überall (auch hier in der ML) nachlesen, daß natürlich der Hauptzweck der Installationen in Flüchtlingsheimen Internetzugang ist, und nicht das Bereitstellen eines Experimentalnetzwerkes für syrische IT-Spezialisten. 

 

Viele Grüße

 

Ralph.

 

 

From: franken [mailto:franken-bounces at freifunk.net] On Behalf Of Ralph Lindner
Sent: Monday, May 2, 2016 21:52
To: Petra Kleineisel; henning.hoffmann at fleck-ev.de; eitel at herzovision.de; Bendrich Alexandra; E.Werwein; Flüchtlingsbetreuung Buckenhof; carmen.wurm at gmx.de; sophie_ries at web.de; andreas.rathgeb at kraval.de; Florian Schimmer; freifunk in franken
Subject: [Freifunk Franken] Gedanken zu den Taschengeldkürzungen bei Flüchtlingen in ERH aufgrund Freifunk

 

Liebe Mitstreiter,

ich habe mir heute die Sache mit dem Internetzugang und den Flüchtlingsunterkünften nochmal in Ruhe überlegt.

Es scheint mir, das Landratsamt Erlangen Höchstadt nimmt an, dass ehrenamtlich tätige Freifunker den Flüchtlingen in den Einrichtungen einen Internetzugang zur Verfügung gestellt haben. Das ist aber völlig falsch! 

Es ist vielmehr so, dass die Einrichtung dem Verein Freifunk die Möglichkeit eingeräumt hat, einen Internetzugang (Internet-Gateway) zu ihrem eigenen Netz (dem Freifunknetz) einzurichten. Die Knoten (Nodes) im Mesh-Netz von Freifunk sind keine Knoten im Internet - sie befinden sich in einem davon unabhängigen Netz. Das unabhängige Freifunk-Netz besteht aus zahlreichen Knoten, die untereinander vernetzt sind. Der Zugang ins Internet erfolgt über eines der zahlreichen Internetgateways innerhalb des Freifunknetzes. Ob dies der Internetzugang in der Einrichtung oder ein ganz anderer ist, kommt sehr drauf an (z. B. auf den Grad der Vernetzung). Bei einem entsprechenden Ausbau des Mesh-Netzes erfolgt der Internetzugang über das Freifunk-Netz evtl. auch ganz ohne den Internetzugang, den die Einrichtung dem Freifunk-Netz bereit gestellt hat.

Denn, nicht nur über den Internetzugang der Einrichtung kann das Freifunk-Netz in das Internet routen. Die Flüchtlinge haben keinen Internetzugang erhalten, auch wenn es ihnen möglich ist über die Nutzung des Freifunk-Netzes auf ein Internetgateway zu gelangen und hierüber auf das Internet zuzugreifen. Es ist für die Nutzer des Freifunk-Netzes auch nicht möglich auszuwählen welches Internetgateway verwendet werden soll. Nochmal: Einen Internetzugang hat ausschließlich das Freifunk-Netz erhalten. 

Die Flüchtlinge haben vom Verein Freifunk die Möglichkeit erhalten sich im Freifunk-Netz anzumelden (wie übrigens jeder andere Nutzer auch) - mehr nicht.

Das ist ein wesentlicher Unterschied zwischen freifunk und manch anderen Hotspot Anbietern. Anders als bei einem "normalen" Internetzugang steht das Internet in den strittigen Fällen den Flüchtlingen nämlich überhaupt nicht zur direkten Nutzung zur Verfügung. Sie bekommen keine im Internet geroutete IP-Adresse, weder eine IPV4-Adresse, noch eine IPV6-Adresse. Dass das Freifunk-Netz unter anderem auch ins Internet routet ist zwar richtig, dadurch wird aus dem Netzzugang zu Freifunk aber noch lange kein Internetzugang.

Das Freifunk-Netz befindet sich auch nicht in den Räumen der Einrichtung. Dort befinden sich nur einzelne Freifunk-Nodes. Das Netz selber erstreckt sich über viele Kilometer.

Oder, um einen Freifunk-Internet-Vergleich aus der Tierwelt zu bemühen: Nur weil eine Ente auch schwimmen kann, ist sie noch lange kein Fisch.

Es versteht sich von selbst, dass der Abzug für einen nicht existierenden Internetzugang keinerlei Grundlage hat.

Ich würde darum bitten, dass ein technisch versierterer Freifunker diese Darstellung auf ihre sachliche Korrektheit prüft und - falls die eine oder andere Formulierung unkorrekt ist, mit mir direkt Kontakt aufnimmt. Dann kann ich versuchen eine auch für technische Laien und Juristen nachvollziehbare Begründung zu formulieren, die man den mit der Angelegenheit betrauten Rechtsanwälten weiter leiten kann.

Viele Grüße
Ralph Lindner

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