[Freifunk Franken] Freifunk WLAN in Flüchtlingsunterkünften

Ralph Lindner rl at agentur-lindner.de
Fr Apr 29 12:35:29 CEST 2016


Hallo Florian,

ich kann Deine optimistische Einschätzung nicht teilen.
Wo steht, dass der Abzug ausschließlich (!) bei 
Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgen wird?

Handelt es sich bei allen Betroffenen in ERH um Bewohner von 
Erstaufnahmeeinrichtungen?

Hast Du - oder irgendjemand anderes - eine verbindliche Aussage der Reg. 
von Mittelfranken, dass Sachleistungen in GU nicht zu einem Abzug führen?

Hier in Eibach eröffnet in den nächsten Tagen eine große 
Gemeinschaftsunterkunft. Betreiber ist die Regierung von Mittelfranken - 
also genau jene Stelle, welcher Absender des heutigen Schreibens ist.

Ich kann nur dringend davon abraten ein WLAN zu installieren bevor eine 
verbindliche Aussage der Reg. von Mfr. erfolgt ist.
Auch wenn die Stadt Nürnberg erfreulicherweise nicht jeden Blödsinn 
mitmacht, so sieht das bei der Reg. von Mfr. wohl anders aus.

Viele Grüße
Ralph Lindner

Am Fr. 29.04.2016 um 12:16 schrieb Florian Schimmer:
> Hallo Ralph,
>
> danke für die Info!
>
> Das deckt sich sehr gut mit dem Schreiben vom Freistaat Bayern.
>
> Dein schreiben bezieht sich aber explizit auf Erstaufnahmeeinrichtungen.
> Über die Erstaufnahmeeinrichtung findet meist innerhalb weniger Wochen 
> die Verteilung auf sog. Gemeinschaftsunterkünfte (GU) statt.
>
> Hier gibt es wieder die Unterscheidung zwischen GU und Not-GU. Not-GUs 
> sind z.B. Turnhallen und andere eher ungeeignete Objekte,
> aus denen dann, sobald Platz in normalen GUs ist, weiter verteilt wird.
>
> Erstaufnahmen werden wohl direkt vom Land finanziert, GUs und Not-GUs 
> über Städte und Gemeinden.
>
> Die Städte und Gemeinden sind auch aufgefordert, die Geldleistungen 
> bei durch Privat zur Verfügung gestellten WLAN zu kürzen, viele 
> weigern sich aber.
> Die Stadt Nürnberg ist hier der Vorreiter und hat sich mit Erlangen, 
> Fürth und Schwabach zusammen geschlossen.
> Bei weiteren Aufforderungen durch den Freistaat wird man sich wohl 
> weitere Schritte vorbehalten.
>
> Wie schaut jetzt die Situation für uns aus? :
>
> Von Erstaufnahmen würde ich momentan die Finger lassen. Da ist 
> wahrscheinlich mit Abzug zu rechnen.
>
> Für alle anderen Einrichtungen würde ich die entsprechende 
> Stadtverwaltung / Sozialamt kontaktieren und deren Position erfragen.
> Hier würde ich erst einmal ein persönliches Gespräch o.ä. suchen, ohne 
> gleich die offizielle Keule zu schwingen.
> Vielleicht findet sich ja auch so eine inoffizielle Lösung.
>
> In Nürnberg selbst kenne ich die Situation sehr gut. Hier machen wir 
> weiter wie bisher.
> Die Stadt Nürnberg unterstütz uns dabei, die Not-GUs mit WLAN zu 
> versorgen.
> Auch normale GUs haben nichts zu befürchten und werden von uns beim 
> Aufbau unterstützt.
> Die Kosten für die Zugänge müssen allerdings privat, sei es durch den 
> Vermieter, das ansässige Sozialunternehmen oder durch spenden, 
> finanziert werden.
> Wir fragen als ersten den Vermieter. Sollte das nicht klappen, 
> versuchen wir das über die Sozialunternehmen. Diese haben 
> normalerweise guten Kontakt zur
> Gemeinde, wo sich auch immer wieder Spender finden. Wenn alles nicht 
> klappt, starten wir einen Spendenaufruf.
>
> Lg,
> Flo
>
>
>
> Am 29.04.2016 11:37 schrieb Ralph Lindner:
>> liebe Freifunker,
>>
>> Unerfreuliches gibt es bzgl. WLAN für Flüchtlingsunterkünfte zu 
>> berichten.
>>
>> In einem heutigen Schreiben teilt die Regierung von Mittelfranken mir 
>> mit:
>>
>> "Nach der Neuregelung des Asylbewerberleistungsgesetzes soll der
>> Bargeldbedarf für Asylbewerber in Erstaufnahmeeinrichtungen so weit
>> wie möglich durch Sachleistungen ersetzt werden. Als Sachleistung ist
>> dabei auch die Zurverfügungstellung eines WLAN-Zugangs anzusehen.
>> Für die Bedarfe, die im Wege der Sachleistung befriedigt werden,
>> dürfen keine zusätzlichen Geldleistungen erbracht werden.
>> Sofern und soweit für einzelne Abteilungen der Einkommens- und
>> Verbrauchsstichprobe (EVS) als rechtliche Grundlage zur Neubemessung
>> der sozialrechtlichen Regelsätze Sachleistungen erbracht werden, darf
>> der Wert der Sachleistung die für die jeweilige Abteilung zur
>> Auszahlung veranschlagten Beträge nach der Verkehrsanschauung nicht
>> unterschreiten. Für die Bereitstellung von kostenlosem Internet ist
>> jedoch davon auszugehen, dass der Wert dieser Sachleistung den
>> veranschlagten Betrag in Abteilung 8 (Nachrichtenübermittlung) der
>> o.g. EVS vollumfänglich aufzehrt.
>> Es handelt sich um eine bloße Rechenposition. Es ist daher
>> ausreichend, dass die ausgegebenen Sachleistungen die Bedarfe der
>> Abteilung im Schwerpunkt befriedigen und abdecken.
>> Es spielt für die Kürzung auch grundsätzlich keine Rolle, ob
>> staatliche Einrichtungen oder Dritte den WLAN-Zugang ermöglichen.
>> Zwar führen Spenden von Privaten nicht zur Kürzung des sog.
>> Taschengeldes. Eine Kürzung erfolgt aber dann, wenn die Sachleistungen
>> durch den Freistaat Bayern unmittelbar oder mittelbar zur Verfügung
>> gestellt werden. Im Falle von WLAN erfolgt eine mittelbare
>> Zurverfügungstellung durch den Freistaat Bayern, wenn und soweit für
>> die Installation und den Betrieb der WLAN-Router staatliche
>> Einrichtungen (einschließlich kommunaler Notunterkünfte der
>> Erstunterbringung von Asylbewerbern) benutzt werden. Dies löst dann
>> die Kürzung des sog. Taschengeldes aus.
>> Zwar erspart sich der Staat durch die Nutzung der von Dritten zur
>> Verfügung gestellten Sachleistungen eine entsprechende
>> Leistungsgewährung gegenüber den Asylbewerbern. Aus diesem Grund
>> sollten die Kosten der von Dritten dargebotenen Sachleistungen
>> übernommen werden, sofern dafür üblicherweise ein Entgelt zu erbringen
>> wäre. Allerdings wäre auch in diesem Fall eine Kürzung des
>> Taschengeldes vorzunehmen.
>> Wird die Sachleistung gleichwohl unentgeltlich der Unterkunft zur
>> Verfügung gestellt, ist dem Staat hieraus kein Vorwurf zu machen. Das
>> Angebot von WLAN stellt sich aufgrund der Überlassung von
>> Räumlichkeiten, elektrischem Strom etc. ähnlich wie bei einer
>> Kleiderkammer, die auch von Dritten mit Spenden bestückt wird, als
>> staatliche Leistungsgewährung an alle Asylbewerber dar."
>>
>> Quelle: E-Mail vom 29.04.2016 von der Regierung von Mittelfranken
>>
>>
>> Zusammengefasst kann man sagen:
>> Erbringen Ehrenamtliche unter Einbeziehung staatlicher Ressourcen (z.
>> B. Räume, vielleicht auch Mitarbeiter) Leistungen kostenlos, so gilt
>> diese Sachleistung als erbracht und der Wert dieser Leistung wird von
>> der zu zahlenden Geldleistung abgezogen.
>>
>> Falls Ehrenamtliche dem Staat helfen wollen Kosten zu sparen, ohne das
>> Versorgungsniveau der Hilfsbedürftigen zu verbessern, können sie
>> weitermachen wie bisher.
>>
>> Falls Ehrenamtliche nicht riskieren wollen, dass für ihre Leistung ein
>> Abzug bei den Flüchtlingen erfolgt bedeutet dies:
>> KEINE LEISTUNGEN MEHR IN FLÜCHTLINGSUNTERKÜNFTEN ODER UNTER
>> BETEILIGUNG VON STAATLICHEN ODER VOM STAAT BEAUFTRAGTER DRITTER
>> ERBRINGEN, WENN MAN NICHT RISKIEREN WILL, DASS DIESE LEISTUNG ZU EINEM
>> ABZUG BEI DER GELDLEISTUNG FÜHRT.
>>
>> Das gilt für WLAN (wenn es in den Gebäuden der Unterkunft installiert
>> ist), aber ebenso für andere Sachleistungen, wie Kleiderkammer,
>> Deutschkurse, Lebensmittelspenden etc.
>>
>> mMn. das Ende des Ehrenamtes, wem meine Meinung interessiert, der
>> findet sie hier:
>> http://helferkreis-eibach-maiach.de/2016/04/wem-helfen-wir/
>>
>> Ich für meinen Teil nehme aus dieser Erfahrung mit, dass es umso
>> wichtiger ist, in den Stadtteilen für Freifunk zu werben, z. B.
>> Imbisse, Cafés, Biergärten - ein Freifunk-Netz überall ist die beste
>> Gewähr dafür, dass AUCH Flüchtlinge es benutzen können ohne einen
>> Abzug zu riskieren.
>>
>> Und ganz nebenbei offenbart der Staat Bayern seine Intention für das
>> tolle "BayernWLAN" von Herrn Dr. Söder. Hat es erst mal seine geplante
>> Ausbaustufe erreicht wird der Staat mit Sicherheit bei allen
>> Leistungsbeziehern die Pauschale für Telekommunikation kürzen.
>> (Ich nehme Wetten darauf an, dass dies kommen wird - wer mag dagegen 
>> halten?)
>>
>> Auch dies kann evtl. durch einen starken Freifunk abgewendet werden.
>> _______________________________________________
>> franken mailing list
>> franken at freifunk.net
>> http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/franken-freifunk.net


-- 
-----------------------------------------------------------------------
Agentur Lindner  ::  Inh. Ralph Lindner  :: http://agentur-lindner.com
Fax- & Voicebox 032221625678 : https://www.google.com/+Agentur-Lindner
Schußleitenweg 77b : 90451 Nürnberg :: Tel. 0911 28 79 779 Fax 2879763




Mehr Informationen über die Mailingliste franken